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Bagatellschäden nicht unbedingt der Versicherung melden

Manchmal kann es sich lohnen, den Schaden, den man beispielsweise bei einem Parkrempler verursacht hat, selbst zu tragen, statt ihn seiner Kfz-Haftpflicht-Versicherung zu melden. Nämlich dann, wenn ein Bagatellschaden vorliegt und die Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse unterm Strich teurer kommen würde.

Bei Schäden bis zirka 600 Euro kann es sich nach Angaben der HUK-Coburg lohnen, auf die Regulierung durch die Versicherung zu verzichten. Eine Auskunft darüber, ob es sich rechnet oder nicht, erteilt der jeweilige Gesellschaft mit. Der Versicherungsnehmer hat zudem die Möglichkeit, den Schaden auch nachträglich noch einreichen, sollte sich herausstellen, dass ihn die Reparatur teurer kommt als erwartet. Doch muss das noch in dem Jahr geschehen, in dem es zu dem Unfall gekommen ist. Bei Schäden im Dezember läuft die Karenz bis zum 31. Januar 2011. (ampnet/jri)

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