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Kommentar: Überholverbot statt BKrFQG

Drei Jahre dauert in Deutschland die Ausbildung zum Berufskraftfahrer, und seit 2006 haben wir auch ein Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – kurz BKrFQG. Und trotzdem muss man sich in diesen schnee- und eisreichen Tagen fragen, ob man wirklich bei allen Truckern von professionellen Kraftfahrern sprechen kann. Dieser Winter bringt es an den Tag: Trotz Ausbildung sind Lkw-Fahrer auch nicht besser als die Fahrer von Personenwagen – aber gefährlicher.

Unterwegs auf der Autobahn kann man es derzeit tagtäglich erleben oder daheim im Fernsehen betrachten: den Lkw, der noch auf der dritten Spur versucht, an den beiden in der Mitte und rechts schon liegen gebliebenen Kollegen vorbeizukommen, den anderen Fernfahrer, der auf der linken, nicht geräumten Spur in einer mächtigen Schneewolke an den Pkw und den vernünftigen Kollegen rechts vorbeistürmt, den dritten Typen, der meint, geraden den nächsten Berg noch erklimmen zu können, obwohl vernünftigere schon aufgaben.

Sie alle schaden dem Image ihres Berufsstands und der Verkehrssicherheit. Da muss es niemanden wundern, wenn jetzt angesichts der Vielzahl der Fälle nach neuen Vorschriften gerufen wird. So steht die Polizeigewerkschaft nicht allein mit ihrer Forderung, bei Winterwetter die Geschwindigkeit für Lkw auf 50 km/h zu begrenzen. Das ist zwar ein typisch deutscher Reflex, aber kein wirklich hilfreicher. Auch 50 km/h können zu schnell sein. Die Lkw, die die dritte Spur sperrten, weil sie meinten, den Berg noch erklimmen zu können, waren vermutlich meist langsamer als 50 km/h und wurden dennoch zu Verkehrsgefährdern.

Winterreifen auf mehr als nur der Antriebsachse wären da schon hilfreicher. Die hätten dann das Potenzial, ein Ausbrechen und Querstehen zu verhindern und die Lenkbarkeit eines Lkw zu erhalten.

Wen man nicht gleich soweit gehen will, wie die Nordrhein-Westfalen, die gleich den kompletten Lkw-Verkehr stundenweise verboten haben, dann bleibt als wirksame Gegenmaßnahme, die Lkw auf nur eine Spur zu verbannen. Dann bremsen sie sich gegenseitig ein und lassen dem übrigen Verkehr eine Chance. Die Lehre aus diesem Wintereinbruch, der den hierzulande normalen winterlichen Rahmen keineswegs sprengt, kann nur lauten: Bei winterlichen Straßenverhältnissen rechts ran auf die rechte Spur oder auf den Rastplatz. Sogar der Standstreifen als Parkplatz ist noch besser als der Versuch, die linken Spuren zu nutzen. Wenn also das BKrFQG es nicht geschafft hat, dann muss eben ein Überholverbot für Lkw her. Das könnte noch wichtiger werden, wenn die Straßenmeistereien tatsächlich dazu übergehen sollten, bei dreispurigen Autobahn die linke nicht mehr zu räumen. (ampnet/Sm)

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Peter Schwerdtmann

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