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Ratgeber: Radfahren im Winter

Die Vorteile des Fahrrads gegenüber dem Auto liegen selbst im Winter auf der Hand. Man muss nicht kratzen, steht nicht im Stau und muss auch keinen Parkplatz suchen. Vor allem Großstädter steigen deswegen auch zwischen Oktober und März immer häufiger auf das Fahrrad um. Das bedeutet besonders für Autofahrer ein erhöhtes Maß an Vorsicht. Das betonen die Experten des TÜV Süd und geben Tipps für sicheres Miteinander auf verschneiten Straßen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst entschieden, dass die Benutzungspflicht für Fahrradwege nur dann besteht, wenn das Fahren auf der Straße besonders gefährlich ist (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 42.09). Nur an solchen Stellen dürfen entsprechende Verkehrszeichen die Pflicht anordnen. Deshalb benutzen jetzt Kfz und Radler wieder häufiger gemeinsam die Straße. Hinzukommt, dass die Radwegbenutzungspflicht nur dann gilt, wenn es „zumutbar" ist, so die Rechtssprechung. Liegt beispielsweise Schnee auf dem Radweg, während die Straße geräumt ist, darf der Radfahrer auf die Fahrbahn. Alles zusammen erfordert mehr Rücksichtnahme bei den Verkehrsteilnehmern.

Für die Fahrradfahrer heißt das vor allem, sehen und gesehen werden ist unerlässlich für die Sicherheit. Zwischen 30 und 40 Prozent der Radfahrer sind bei Dunkelheit jedoch ohne Licht unterwegs – 23 Prozent haben noch nicht einmal eine entsprechende Anlage am Fahrrad. Vorbildlich handelten jene 14 Prozent der Radler, die zusätzlich zum Licht noch reflektierende Kleidung einsetzten, betont TÜV Süd. Wer in normaler Straßenkleidung radelt, kann diese mit abnehmbaren Reflexbändern sicherer machen. So wird der ausgestreckte Arm als Abbiegezeichen durch ein Reflexband in der Nähe des Handgelenks um ein Vielfaches besser sichtbar.

Gerade im Winter leidet die Fahrradtechnik besonders. Kälte stellt erhöhte Ansprüche ans Velo. Schlecht geschmierte oder verschlissene Bowdenzüge machen Bremse und Schaltung schwergängig. Gute Schmiermittel wie dünnes Öl oder Teflonfette schaffen Abhilfe.

Eine Schicht des Fetts sorgt auch dafür, dass sich Schrauben und Hebel an der Sattelverstellung oder Schlössern im Winter und mit klammen Fingern noch bedienen lassen. Außerdem schützt es Kette und Schaltung vor aggressivem Streusalz. Erfahrene Winterradler sitzen in der kalten Jahreszeit auf einem Sattel ohne Gel, da dieses bei Kälte knochenhart wird.

Im Gegensatz zum motorisierten Verkehr gibt es beim Radeln keine Winterreifenpflicht. Bis vor ein paar Jahren waren nicht einmal spezielle Reifen für das Radfahren zwischen November und März auf dem Markt. Doch inzwischen haben unter anderem die Hersteller von Autoreifen ihre Winter-Kompetenz ins Fahrradsegment eingebracht. Bezeichnungen wie Top Contact Winter, Nordic Spike, Iceman oder Snow Stud zeigen, dass das Radfahren längst nicht mehr nur eine Sommer- und Schönwetterbeschäftigung ist. Reifen mit Spikes sind am Drahtesel zugelassen.

Für die Beleuchtung gibt es statt der alten Seitenläufer-Dynamos in das Vorderrad integrierte Nabendynamos. Diese laufen so viel leichter, dass ein zusätzlicher Kraftaufwand beim Treten praktisch nicht mehr spürbar ist. Ein Dynamo ist gesetzlich vorgeschrieben. Einzig Fahrräder unter elf Kilogramm dürfen mit reinen Batterieleuchten ausgerüstet sein. Eine Modernisierung der Regeln und der Wegfall der Dynamopflicht werden in der Politik seit längerem diskutiert.

Bei den Scheinwerfern ist seit 2006 eine höhere Lichtleistung von mindestens zehn Lux vorgeschrieben. Ältere Modelle dürfen zwar unbegrenzt weiter genutzt werden; ihr Austausch ist aber dringend zu empfehlen. Die neuen Scheinwerfer verwenden praktisch ausnahmslos Halogenlampen oder Leuchtdioden (LED).

Blinkende Scheinwerfer und Rücklichter sind in Deutschland nicht erlaubt, auch wenn sogar manche Fachhändler die illegalen Teile anbieten. Verstöße gegen Beleuchtungsvorschriften können zehn Euro Verwarnungsgeld kosten.

Im Winter ist außerdem besondere Vorsicht geboten, weil sich unter Schnee einfache Hindernisse bis hin zu gefährlichen Straßenbahnschienen verstecken können. Außerdem sollten Radfahrer damit rechnen, dass sich auch für andere Verkehrsteilnehmer die Bremswege verlängern. (ampnet/nic)

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Überprüfen des Fahrrads.

Überprüfen des Fahrrads.

Foto: Auto-Medienportal.Net/TÜV Süd

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