Das Kartellamt hat in den vergangenen Tagen mehrfach Verstöße gegen die neue 12-Uhr-Regelung an Tankstellen festgestellt. Diese können mit bis zu 100.000 Euro Strafe geahndet werden. Aktuell dürfen die Preise an den Zapfsäulen nur einmal täglich erhöht werden, und zwar um 12 Uhr. Preissenkungen sind hingegen bis zum Mittag des nächsten Tages jederzeit möglich.
Bislang haben sich Mineralölkonzerne, denen Zuwiderhandlungen nachgewiesen wurden, nicht selten mit dem Hinweis auf technische Probleme herausgeredet. Viele Verstöße, so beschwichtigt das Bundeskartellamt in Bonn, seien zudem nur knapp nach der erlaubten Zeit erfolgt.
Verbraucher, die eine unerlaubte Preiserhöhung vor 12 Uhr feststellen, müssen nichts unternehmen, versichert die Behörde. Alle Preise würden automatisch und in Echtzeit erfasst. Hinweise aus der Bevölkerung, von denen man derzeit „überflutet“ werde, seien nicht nötig, betont eine Kartellamtssprecherin. Bei festgestellten Preiserhöhungen außerhalb der erlaubten Zeit werden die zuständigen Landesbehörden informiert. (aum)
Teile diesen Artikel: