Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat im September 2025 im Rahmen eines Berufungsverfahrens ein Urteil in der Thematik „Thermofenster“ und „Umgebungsdruck“ von älteren Dieselfahrzeugen gesprochen. Es gibt um ein Software-Updare für bestimmte Dieselmotoren von Volkswagen. Die Richter entschieden, dass eine Anpassung der Abgasrückführung bei tiefen Außentemperaturen oder in Höhenlagen generell nicht akzeptabel sei. Das Urteil hat potentiell weitreichende Folgen, weil es das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtet, für „Abhilfe“ zu sorgen – möglicherweise bis zur Stilllegung. Wir sprachen mit dem Motorenexperten Prof. Thomas Koch über das Urteil.
Koch hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht die Revision zulässt, geht es aus seiner Sicht doch „um wichtige Grundsatzfragen, die alle zugelassenen und künftigen Dieselfahrzeuge in der Europäischen Union betreffen“. Er verweist auf physikalisch-technische Notwendigkeit der Reaktion des Motors auf niedrige Außentemperatur und geringeren Luftdruck. Der Gesetzgeber kenne diese Funktionen und habe sie auch akzeptiert, so Koch. Aus seiner Sicht müsste das Urteil der Schleswiger Richter „aufgehoben und korrigiert werden.“ (aum)
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