Der Bundesrat hat sich für einige Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (TGH) ausgesprochen. So setzt sich die Länderkammer unter anderem für höhere Mindestmengenquoten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs wie e-Fuels oder Wasserstoff ein. Der Bundesverband Energie Mittelstand, Uniti, begrüßt dies zwar, hält aber auch vorgeschlagenen Mengen für nicht ambitioniert genug. Das reiche immer noch nicht, um ausreichende Anreize für eine „Kraftstoffwende“ zu schaffen, so Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn, zumal sich für einen Änderungsantrag zur Erhöhung der Obergrenze für Biokraftstoffe (erzeugt aus Anbaubiomasse) im Gremium keine Mehrheit fand. Der Bundesrat teilt jedoch die Forderung von Uniti, den gesetzlich vorgegebenen Emissionsminderungspfad über das Jahr 2040 fortzuschreiben. (aum)
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