Einmal im Jahr steht das niedersächsische Goslar im Blickpunkt der Verkehrswelt. Denn dann wird die 47.000-Einwohner-Stadt zum wichtigen Impulsgeber für die Mobilität von morgen. Seit 1963 findet dort der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt: Eine mehrtägige Fachkonferenz, bei der Vertreter aus Justiz, Wissenschaft, Verwaltung, Politik sowie Interessensverbänden zusammenkommen, um aktuelle Verkehrsrechts- und Verkehrssicherheitsthemen voranzubringen. In diesem Jahr werden unter anderem Promillegrenzwerte für Fahrradfahrer, die Einführung von „Handy-Blitzern“ sowie der Einsatz von gebrauchten Ersatzteilen bei der Autoreparatur diskutiert.
Die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages waren in der Vergangenheit häufig Grundlage für spätere Gesetze. Die Konferenz stellte beispielsweise bereits 1974, zwei Jahre vor der tatsächlichen Einführung, eine Anlegepflicht für Sicherheitsgurte in Aussicht. Sie war eine treibende Kraft für das 2001 eingeführte Handy-Verbot am Steuer, und sie beschäftigte sich schon zu Beginn der 2000er-Jahre mit dem ab 2011 in ganz Deutschland erlaubten begleitenden Fahren mit 17 Jahren. In diesem Jahr werden beim mittlerweile 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag acht Arbeitskreise zu verschiedenen Mobilitätsthemen diskutieren.
Die Entscheidungen der Konferenz könnten ganz konkrete Auswirkungen auf den Alltag vieler Menschen haben. Etwa dadurch, dass Autoreparaturen künftig günstiger werden. Wie das? Indem künftig bei Unfallschäden gebrauchte Ersatzteile verwendet werden dürfen. Bislang werden bei Reparaturen, die über die Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung abgewickelt werden, ausschließlich Neuteile eingesetzt. Der Arbeitskreis geht nun der Frage nach, ob sich diese Praxis aus Kosten- und Umweltgründen ändern sollte. Es ist ein Thema, das bereits länger diskutiert wird. Denn schon 1999 hatte der Deutsche Verkehrsgerichtstag die Recycle-Lösung „aus ökologischen und ökonomischen Gründen“ befürwortet.
Generell steht es dem Eigentümer eines Autos bereits frei, bei der Reparatur des eigenen Wagens gebrauchte Ersatzteile zu verwenden. Laut Angaben des ADAC sind diese „deutlich günstiger“ als Neuteile. Zudem seien sie meist kurzfristiger verfügbar. Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag wird nun unter anderem diskutiert, ob künftig auch Versicherungsschäden mit gebrauchten Teilen repariert werden sollten – und wie die gleichwertige Qualität von gebrauchten und neuen Ersatzteilen gewährleistet werden kann.
Ein weiteres Thema bei der Konferenz in Goslar ist die Führerscheinprüfung. Ein Arbeitskreis befasst sich mit der Frage, wie es sein kann, dass so wenig Fahrschülerinnen und -schüler die Prüfungen bestehen – bei gleichzeitig immer höheren Kosten. Hintergrund: Der durchschnittliche Preis für den Erwerb eines Führerscheins liegt mittlerweile bei mehr als 3000 Euro. 45 Prozent der Fahrschüler fielen jedoch zuletzt durch die theoretische und 37 Prozent durch die praktische Prüfung.
Das Bundesministerium für Verkehr hat bereits eine Führerschein-Reform angekündigt: Ziel ist vor allem ein günstigerer Preis. Das führte bereits zu Reaktionen in der Branche. „Die Diskussion zur Bezahlbarkeit des Führerscheinerwerbs darf nicht auf Kosten der Sicherheit geführt werden. Der wirksamste Hebel für Kosteneinsparungen und bessere Lernerfolge ist eine Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der Fahrschulausbildung“, sagte etwa Manfred Wirsch, Präsident beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages. Ähnlich sieht das auch Dietmar Sturzbecher vom Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam. Er ist einer der Referenten in Goslar und weist unter anderem auf veraltete Pädagogik hin. „Die Fahrausbildung basiert teils auf bildungswissenschaftlichen Konzepten der 1970er- und 1980er-Jahre“, sagt er und strebt daher eine zeitgemäße Überarbeitung an.
Diskutiert wird in Goslar auch darüber, wie das Unfallrisiko und die Ablenkung am Steuer durchs Handy reduziert werden können; eine Problematik, die in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen hat. Eine Umfrage der Unfallforschung der Versicherer aus dem Jahr 2023 ergab, dass 23 Prozent der Autofahrer während des Fahrens Textnachrichten schreiben und versenden. 2016 waren es nur 14 Prozent. Eine Möglichkeit, diese Verstöße aufzudecken, sind sogenannte „Handy-Blitzer“. Dabei handelt es sich um Kamera-Systeme, die mithilfe einer Software automatisch erkennen, ob ein Autofahrer unerlaubterweise das Smartphone während der Fahrt nutzt. In Rheinland-Pfalz wurde das System im vergangenen Jahr bereits eingeführt. Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag werden nun erste Erkenntnisse vorgestellt und weitere Einsatzszenarien besprochen. Diskutiert wird in Goslar auch über Maßnahmen, mit denen die Gefahr von Unfällen aufgrund von Ablenkung reduziert werden kann. Neben Smartphones werden auch die immer größeren Touchscreens, die zur Bedienung des Infotainmentsystems aus modernen Autos quasi nicht mehr wegzudenken sind, kritisch betrachtet.
Nicht nur Pkw-Belange, sondern auch Themen, die Fahrradfahrer betreffen, werden von den Expertinnen und Experten in diesem Jahr behandelt. Darunter der Umgang mit alkoholisierten Fahrradfahrern. Bislang machen sich Radler in Deutschland erst bei einer Alkoholfahrt mit mindestens 1,6 Promille strafbar. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt ein Blick auf die Statistik: 2024 waren Radfahrer für 43 Prozent der rund 35.000 Alkohol-Unfälle verantwortlich. Erstmals gab es in Deutschland damit mehr Unfälle unter Alkoholeinfluss von Radfahrern als von Autofahrern (39 Prozent). Immer mehr Stimmen fordern daher, dass sich etwas ändern muss. „Wenn betrunkenes Radfahren als ‚halb so wild‘ gilt, verfestigen sich gefährliche Routinen. Ein eigener Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand für alkoholisierte Radfahrer ist daher ein sinnvoller Zwischenschritt, um die bestehende Schutzlücke zu schließen und ein klares gesellschaftliches Signal für mehr Verkehrssicherheit zu setzen“, sagt etwa Fani Zaneta, Verkehrssicherheitsexpertin beim TÜV-Verband.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag will genau dazu beitragen. Schon 2015 wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit ab einer alkoholisierten Fahrradfahrt mit 1,1 Promille einzuführen. Ein entsprechendes Gesetz ist jedoch bis heute nicht verabschiedet worden. Vielleicht bringt ja ein erneuter Impuls aus Goslar die Regierung zum Handeln. Die Konferenz läuft vom 28. bis zum 30. Januar. (aum)
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