Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat den Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes begrüßt. Er stelle einen wichtigen Schritt zu einem digitalen Straßenverkehrsrecht dar. Es komme aber entscheidend darauf an, die geplanten Regelungen auch praxistauglich, verhältnismäßig und fair umzusetzen. „Der Gesetzentwurf setzt wichtige Akzente für die Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts. Entscheidend ist, dass Digitalisierung, Ordnungspolitik und Verkehrssicherheit ausgewogen zusammengeführt werden – im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Wirtschaft und Handwerk“, sagte ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.
Die Digitalisierung von Fahrerlaubnis- und Fahrzeugpapieren bietet aus Sicht des Kfz-Gewerbes erhebliche Chancen zur Entlastung von Bürgern, Betrieben und Verwaltung. Der Gesetzentwurf schaffe eine umfassende rechtliche Grundlage, auf deren Basis Datensicherheit, Datenschutz und Rechtssicherheit gewährleistet seien. Beim digitalen Führerschein plädiert der ZDK für eine schrittweise Einführung, da zentrale Fragen beispielsweise zur EU-weiten Kompatibilität, zur technischen Kontrolle sowie zur Integration in Flottensysteme bislang ungeklärt seien Der Verband begrüßt den geplanten digitalen Zugang zu Übereinstimmungsbescheinigungen und Rückrufinformationen über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, da dieser mehr Transparenz schaffe, den Verbraucherschutz stärkt und die Arbeit des Kfz-Gewerbes erleichtert.
„Die Digitalisierung im Straßenverkehr darf kein Selbstzweck sein, sondern muss den Alltag für Autofahrerinnen und Autofahrer, Betriebe und Behörden spürbar erleichtern“, so Thomas Peckruhn anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs an diesem Freitag im Bundestag. „Entscheidend ist, dass neue digitale Lösungen Vertrauen schaffen und nicht zusätzliche Bürokratie oder Rechtsunsicherheit erzeugen.“
Die digitale Parkraumkontrolle stärke vor allem die Effizienz und Durchsetzung der Kontrolle. Positiv ist zudem, dass der Gesetzentwurf bereits klare Schutzstandards wie Zweckbindung und Datenschutz festschreibt. Entscheidend wird sein, dass diese Standards vor Ort konsequent umgesetzt werden und die Maßnahmen verhältnismäßig bleiben – insbesondere auch bei digitalen Kontrollen gegen regelwidriges Halten und Parken.
„Wenn Parkraumkontrollen durch Digitalisierung schneller und günstiger werden, müssen auch die Autofahrerinnen und Autofahrer davon profitieren. Wenn Kommunen durch Digitalisierung spürbar Kosten sparen, erwarten wir, dass Bürgerinnen und Bürger davon profitieren – etwa über attraktive und transparente Gebührenmodelle. Digitalisierung darf kein Instrument zur Einnahmenmaximierung auf Kosten der Autofahrer sein“, betonte Peckruhn.
Zugleich spricht sich der ZDK für die geplante Flexibilisierung des Anwohnerparkens aus und begrüßt, dass damit ausdrücklich auch ortsansässige Betriebe und das anliegende Handwerk berücksichtigt werden können.
Die Aktualisierung der Begrifflichkeiten zum automatisierten Fahren sei notwendig, um nationale Regelungen an internationale Standards anzupassen und Rechtsklarheit zu schaffen. Ebenso begrüßt der ZDK ein konsequentes Vorgehen gegen den so genannten Punktehandel. Er untergrabe die Verkehrssicherheit und das Vertrauen in staatliche Sanktionen. (aum)
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