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Falsche Angaben kosten Knaus Tabbert 6,4 Millionen Euro

Es kehrt keine Ruhe ein bei Knaus Tabbert. Führten Ende 2024 noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf dem Werksgelände zur Entlassung und Anklage gegen zwei Vorstände wegen Bestechlichkeit und Korruption in Millionenhöhe, musste der Reisemobil- und Wohnwagenhersteller zum Ende des abgelaufenen Jahres im Zuge der üblichen Börsenpflichtmeldung die Zahlung einer Geldstrafe von 6,4 Millionen ankündigen. Sie war wegen Betrugs von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängt worden, weil das Unternehmen aus Jandelsbrunn beim Gewicht ihrer Reisemobile falsche Angaben gemacht hat. Das Strafgeld sei bereits im Wirtschaftsplan für 2026 eingeplant, teilte Knaus Tabbert mit.

Dabei hatte der Hersteller von Freizeitfahrzeugen erst auf dem Caravan-Salon in Düsseldorf Ende August über eine vielversprechenden Möglichkeit der Gewichtsreduzierung informiert. Ganze Möbelpartien werden dafür aus geschäumtem Kunststoff hergestellt, der nicht nur hochfest, sondern auch federleicht ist. Etwa 40 Kilogramm ließen sich so bei einem Kastenwagenausbau einsparen, teilte das Unternehmen mit. Gerungen wird in der Tat um jedes Gramm, denn um die magische Grenze von 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einzuhalten, scheint jedes Mittel recht zu sein. Knaus Tabbert hatte es schlichtweg in vielen Fällen niedriger angegeben als es tatsächlich war.

Wer seine Führerscheinprüfung nach 1999 bestanden hat, darf nur Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen fahren. Bei höherem Gewicht ist der teurere Führerschein C1 für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen notwendig. Jenseits von 3,5 Tonnen steigt in vielen Ländern auch die Maut, so auch in Österreich und in der Schweiz, Gleiches gilt für fast alle Fährverbindungen und für einige gebührenpflichtige Tunnel.

Was nun auf die betroffenen Kunden der Marke zukommt, deren Wohnmobil schwerer ist als vom Hersteller angegeben, ist ungewiss. Denn wer nach der Beladung die 3,5-Tonnen-Grenze überschreitet, ist de facto ohne die erfoderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Zumindest sollten getäuschte Käufer auf schweres Gepäck verzichten. Auf jeden Fall ist zu raten, das Gewicht des Wohnmobils in reisefertigem Zustand auf eine öffentliche Waage zu fahren, die es meist bei städtischen Betriebshöfen oder Recyclingwerken gibt.

Die paar Euro, die mancherorts als Wiegegebühr erhoben werden, sind gut investiertes Geld, denn fürs Überladen gibt es Bußgeleder. Bei einer Gewichtsüberschreitung von fünf Prozent, also 3675 Kilogramm statt der erlaubten 3500 Kilogramm werden zehn Euro fällig. Bei 10 Prozent kostet es 30, bei 20 Prozent 95 Euro. 235 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg drohen bei 30 Prozent Überladung.

Deutlich teurer wird es im Ausland. In Österreich kosten 100 Kilogramm zu viel 85 Euro, ab sechs Prozent werden etwa 170 Euro fällig. Wer mit mehr als 15 Prozent Gewichtsüberschreitung erwischt wird, bekommt eine Anzeige mit individueller Strafzumessung, schon ab zwei Prozent zu viel können die Beamten den Fahrer an der Weiterfahrt hindern. In Frankreich greift dieses Verbot erst bei fünf Prozent Überschreitung, die Strafen liegen zwischen 135 und 750 Euro, in Italien sogar zwischen 40 und 1700 Euro. (aum)

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Firmensitz von Knaus Tabbert in Jandelsbrunn.

Firmensitz von Knaus Tabbert in Jandelsbrunn.

Photo: Knaus Tabbert via Autoren-Union Mobilität

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Wer die Gelegenheit hat, sollte für der Reise mit dem Wohnmobil eine öffentliche Fahrzeugwaage aufsuchen.

Wer die Gelegenheit hat, sollte für der Reise mit dem Wohnmobil eine öffentliche Fahrzeugwaage aufsuchen.

Photo: Autoren-Union Mobilität/Michael Kirchberger

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