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Fahrtenschreiber: EU ändert die Vorschriften für schwere Wohnmobile

Anfang des Jahres verunsicherte eine Meldung die Besitzer von Wohnmobilen, die schwerer als 7,5 Tonnen sind. Deren Fahrzeuge sollten künftig mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet werden müssen, sofern sie einen Anhänger ziehen (was etwa 25.000 Kombinationen und 2,5 Prozent des Gesamtbestandes betrifft) oder eine spezielle Ladevorrichtung, etwa für Autos oder Motorräder in einer so genannten Heckgarage haben. Dies gilt in Deutschland aktuell für rund 4700 Fahrzeuge, also 0,5 Prozent des Bestands. Ursprünglich galt die Fahrtenschreiber-Pflicht nur für gewerblich genutzte Lastwagen, um so die Verpflichtung des Fahrers zu gesetzlichen Ruhezeiten und Lenkzeiten-Limits überprüfen zu können. Pünktlich zu Weihnachten kommt jedoch jetzt die gute Nachricht.

Die Europäische Kommission positionierte sich nach der Gesetzesvorlage und der Beratung im Parlament klar gegen eine verpflichtende Fahrtenschreiberregelung für nichtgewerblich genutzte Reisemobile und Reisemobilkombinationen über 7,5 Tonnen. Künftig sollen die EU-Mitgliedstaaten betroffene Reisemobile ausdrücklich von den Lenk- und Ruhezeiten- sowie Fahrtenschreibervorschriften ausnehmen können, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden.

Damit reagiert die Kommission auf ein EuGH-Urteil, das zuletzt zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt hatte, und sorgt für geringere Kosten und mehr Rechtssicherheit für private Nutzer.
Die derzeit in Deutschland geltende Auslegung ist praxisfern, unverhältnismäßig und mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden, sagt der Caravaning Industrieverband Deutschland (CIVD). Er hat sich daher gemeinsam mit betroffenen Reisemobilherstellern konsequent für eine gesetzliche Ausnahme eingesetzt. Die Initiative der Europäischen Kommission sei ein wichtiges Zeichen für die Caravaning-Industrie sowie Reisemobilisten und ein weiterer Schritt, um diese realitätsferne Regelung zu korrigieren. Nun ist die Bundesregierung gefragt, diese hervorragende Vorlage zügig aufzugreifen und zeitnah umzusetzen, äußert sich dazu der CIVD. (aum)

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Wohnmobile über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wie dieser Concorde Liner 1090 müssen auch in Zukunft nicht mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein.

Wohnmobile über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wie dieser Concorde Liner 1090 müssen auch in Zukunft nicht mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein.

Photo: Autoren-Union Mobilität/Michael Kirchberger

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