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Österreich guckt nach dem technisch möglichen Gesamtgewicht

In Österreich ändern sich Anfang 2029 die Nutzungsentgelte der Autobahnen für Wohnmobile, die vor dem 1. Dezember 2023 erstmals zugelassen worden sind. Galt bislang die tatsächliche Gesamtmasse (tGM) als Grundlage für die Maut, und ob eine Vignette ausreicht oder eine elektronische Go-Box zur Preisbestimmung gemietet werden muss, gibt es seit 1. Dezember vergangenen Jahres neue Regelungen – und eine Übergangsfrist für ältere Fahrzeuge.

Ab 1. Februar 2029 gilt dann auch für sie nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht, sondern die in der Zulassung unter dem Punkt F.1 angegebene technisch zulässige Gesamtmasse (tzGM). Sie kann höher liegen, wenn Hersteller das Gewicht des Wohnmobils abgelastet haben. Wer schummelt und trotzdem ein Pickerl klebt, zahlt bis zu 240 Euro Strafe, wenn er erwischt wird. (aum/mk)

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Nicht immer ist das zulässige Gesamtgewicht (F.2)  identisch mit der technisch zulässigen Gesamtmasse (F.1) eines Fahrzeugs – hier schon.

Nicht immer ist das zulässige Gesamtgewicht (F.2) identisch mit der technisch zulässigen Gesamtmasse (F.1) eines Fahrzeugs – hier schon.

Photo: Autoren-Union Mobilität

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