Messer mit mehr als zwölf Zentimeter langen Klingen dürfen nicht im Handschuhfach des Autos mitgeführt werden. Bei Küchenmessern in der Besteckschublade eines Campers gilt das im Grunde auch, allerdings liegt die Einordnung des Vergehens im Erachten der Ordnungskräfte und dass es in Deutschland bereits geahndet wurde, ist nicht bekannt. Genauer ist die Feuerlöscher Pflicht geregelt. Sie gilt in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und in der Schweiz, hier jedoch nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Beim Fehlen eines Feuerlöschers könnten Campingplatzbetreiber in den genannten Ländern den Stellplatzsuchenden abweisen.
Wer in den nächsten Jahren mit dem Camper über die Brennerautobahn fährt, sollte das Gewicht seines beladenen Reisemobils genau ermitteln. Denn in der Baustelle an der Luegbrücke kurz vor der Passhöhe ermittelt eine Überfahrwaage das Gewicht der Fahrzeuge. Wird nun ein überladenes 3,5-Tonnen-Mobil erkannt, kann dies wegen verschiedener Vergehen mit bis zu 540 Euro geahndet werden. (aum)
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