Die Pläne der Bundesregierung zur Förderung von Elektrofahrzeugen werden nach Einschätzung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) keinen spürbaren Schub für die Verbreitung der Elektromobilität bringen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant einen so genannten Investitionsbooster für E-Mobilität, der im Kern einen degressiven Abschreibungssatz von 75 Prozent auf den Kaufpreis der zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschafften Elektro-Neufahrzeuge vorsieht. Das heißt, drei Viertel des Fahrzeugpreises können gleich im ersten Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden. Zusätzlich soll die Bruttopreisgrenze von E-Autos als Dienstwagen auf 100.000 Euro erhöht und bei der Bemessungsgrundlage der Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden.
„Die Abschreibungsmöglichkeiten dieses investiven Impulses für die Elektromobilität sind in ihrer Wirkung begrenzt – sie kommen nur jenen zugute, die sie steuerlich tatsächlich nutzen können. Private Haushalte oder Leasinggesellschaften profitieren beispielsweise nicht“, erklärt Thomas Peckruhn, kommissarischer Präsident des ZDK. „Insgesamt handelt es sich um eine Maßnahme, die zwar nicht schadet, aber auch keine durchgreifende Verbesserung bringt. Es ist ein erster Schritt – mehr jedoch nicht.“
Für eine nachhaltige Stimulierung der E-Auto-Nachfrage, insbesondere von privaten Haushalten, seien weitere, zusätzliche Schritte erforderlich, so Peckruhn. „Wir brauchen dringend günstigere Ladestrompreise, beispielsweise durch eine Senkung der Steuern auf Strom auf den europäischen Mindestsatz sowie eine deutliche Senkung der Netzentgelte.“ Ebenso wichtig sei mehr Transparenz bei den Ladetarifen. Der Zentralverband schlägt vor, Roaminggebühren durch die Umsetzung des Durchleitungsmodells zu ersetzen. Und auch die öffentliche Ladeinfrastruktur müsse weiter ausgebaut werden, und bürokratische Hürden beim Aufbau privater Ladepunkte abgebaut werden. (aum)
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