Im Ausland gelten nicht selten andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Da drohen Bußgeldbescheide im Urlaub auch aus Unwissenheit. Ignorieren sollte man sie jedenfalls nicht, denn sie können auch in Deutschland vollstreckt werden, warnt der ADAC. Und nicht selten werden Verstöße auch weit stärker sanktioniert als hierzulande. Mit besonders hohen Bußgeldern müssen Reisende vor allem in Skandinavien, der Niederlande und der Schweiz rechnen.
Für Geschwindigkeitsverstöße um 20 km/h werden in Norwegen mindestens 610 Euro, in den Niederlanden 225 Euro und in Schweden 215 Euro fällig. In Finnland sind es 200 Euro und in der Schweiz 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland fangen die Strafen bei 60 Euro an.
Auf Alkohol am Steuer sollte man nicht nur aus Sicherheitsgründen verzichten. Auch wer seinen Geldbeutel schonen will, sollte sich nach dem Trinken nicht hinters Steuer setzen. Wird man dennoch erwischt, wird es in fast allen Ländern richtig teuer. Hohe einkommensabhängige Strafen gibt es in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden. Teuer sind auch die Schweiz (ab 635 Euro bei 0,5 Promille), Polen (ab 600 Euro bei 0,2 Promille), Norwegen (ab 560 Euro bei 0,2 Promille) und Italien (ab 545 Euro bei 0,5 Promille). Aber auch in Deutschland sind mittlerweile bei 0,5 Promille mindestens 500 Euro fällig.
Falsches Parken ist in den Niederlanden (ab 120 Euro), Ungarn (bis zu 390 Euro) und Estland (bis zu 200 Euro) am teuersten. In Deutschland kann ein Parkverstoß zwischen 10 und 110 Euro kosten. Auch wer am Steuer das Smartphone benutzt, muss mit 430 Euro in den Niederlanden tief in die Tasche greifen. Teurer ist es nur in Norwegen, wo ein Handyverstoß 875 Euro kostet. In Deutschland geht es bei 100 Euro Bußgeld los.
Ein Hinweis des ADAC: Manche Länder gewähren bei sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt. In Spanien erhält man bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen Rabatt von 50 Prozent. In Italien erhält man beispielsweise 30 Prozent Rabatt, wenn man die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids zahlt.
Den Bußgeldbescheid einfach aussitzen und hoffen, dass nichts passiert, ist hingegen keine gute Idee. Nicht bezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern können ab einem Betrag von 70 Euro (Bußgelder aus Österreich bereits ab 25 Euro) auch in Deutschland vollstreckt werden. Gleiches gilt seit dem 1. Mai 2024 auch für Bußgelder aus der Schweiz. Für die Eintreibung zuständig ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Für private Inkassodienstleister besteht hingegen keine Möglichkeit, hierzulande öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen.
Punkte und Fahrverbote können derzeit hingegen nur in dem Land verhängt werden, in welchem der Verkehrsverstoß auch begangen wurde. So droht beispielsweise für einen Verkehrsverstoß in Italien kein Eintrag im Flensburger Punkteregister. Die EU arbeitet jedoch momentan daran, dass Fahrverbote EU-weit vollstreckt werden können. (aum)
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