87 Euro ließen sich leicht sparen. So viel zumindest mussten Urlauber in Italien bisher als Strafe zahlen, wenn sie ihre Ladung am Heck nicht mit der vorgeschriebenen Warntafel gesichert hatten. Die mit fünf roten Streifen schraffierte, rechteckige Blechtafel mit den Maßen 50 mal 50 Zentimeter kostet im Autozubehörhandel weniger als 20 Euro. Nach mehreren Wechseln der Kennzeichnungspflicht in den vergangenen 24 Monaten haben die Behörden nun wohl dauerhaft festgelegt, dass die Warntafel bei bestimmten Transportsystemen nicht mehr erforderlich ist. Befreit vom Warnschild sind nun alle Trägersysteme, die auf dem Kugelkopf der Anhängerkupplung befestigt werden und mit einer eigenen Beleuchtung sowie einem Wiederholungskennzeichen ausgestattet sind.
Egal ist dabei, ob auf dem Trägersystem Fahrräder, Ski oder eine Transportbox befördert wird. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge der Kategorien M1, also Personenwagen und Wohnmobile sowie der Gruppe N1, leichte Nutzfahrzeuge. Doch Vorsicht: Heckträger, die wie bei manchem zum Campervan ausgebauten Kastenwagen an den hinteren Türen oder bei anderen Aufbauarten an der Rückwand dauerhaft befestigt sind, kommen nicht in den Genuss der Erleichterung. Für sie gilt weiterhin die Kennzeichnungspflicht mit der beschriebenen Warntafel. Ragt die Ladung auf beiden Seiten über die Karosseriemaße hinaus, was bei großen E-Bikes durchaus der Fall sein kann, verlangen die Ordnungsbehörden sogar die doppelte Bestückung mit der Warntafel, eine auf der Rechten und eine auf der linken Seite. (aum)
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