Das Oberlandesgericht in Köln hat den Revisionsantrag des Autokonzerns Stellantis zurückgewiesen und bekräftig, dass Kfz-Werkstätten Fahrzeugdiagnosen, Reparaturen und Wartungsarbeiten ohne herstellerspezifische Einschränkungen über die On-Board-Diagnose (OBD)-Schnittstelle des Fahrzeug vornehmen dürfen. Das meldet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Hauptgschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel begrüßte die Entscheidung im Sinne eines freien und fairen Wettbewerbs, von dem nicht zuletzt auch die Kunden profitierten.
Das Landgericht Köln hatte zuvor im April vergangenen Jahres die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt, wonach herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zum OBD-Port als rechtswidrig eingestuft wurden. Dagegen hatte der Autokonzern Revision eingelegt. (aum)
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