Alle Jahre wieder: Auch das Jahr 2025 bringt für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmern einige Änderungen mit sich. So erinnert der Automobilclub von Deutschland (AvD) zum Beispiel daran, dass die Geburtsjahrgänge 1971 oder später ihren alten Papier-Führerschein bis zum 19. Januar 2025 in einen EU-Scheckkarten-Führerschein umtauschen müssen. Dies ist der letzte Stichtag für den Umtausch von Papier-Führerscheinen mit dem Geburtsjahr als Bezugspunkt. Danach sollten nur noch Scheckkartenformate im Umlauf sein.
Ist der bisherige Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnortes ausgestellt, ist eine so genannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Stelle per Post, telefonisch oder online anzufordern. Wird die Tauschfrist nicht eingehalten, kann das zehn Euro Verwarngeld kosten. Die Fahrerlaubnis bleibt aber trotz ungültigem Dokument immer erhalten.
Ab 2026 ist das Ausstellungsjahr des Dokumentes entscheidend – ausgehend vom 1. Januar 1999, seitdem Scheckkarten im Einsatz sind. Nach dem Umtausch bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang bestehen, lediglich für Berufskraftfahrer gelten Sonderregeln. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt.
Viele Versicherer haben für dass nächste Jahr höhere Prämien angekündigt. Als Gründe dafür werden die gestiegenen Reparaturkosten und das allgemeine gestiegene Preisniveau genannt. Zu den höheren Prämien tragen auch die neuen Typklasseneinstufungen bei, die für mehr als die Hälfte der klassifizierten Fahrzeuge höhere Zahlungen mit sich bringen. Die Erhöhungen sind dem Versicherungsnehmer schriftlich anzugeben. Er hat darauf ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen seit der Mitteilung, erläutert der AvD.
Sind Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen eingebaut, müssen diese bis zum 19. Juni 2025 geprüft werden. Danach ist künftig alle zwei Jahre die Kontrolle Pflicht. Der Check ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) vorzunehmen.
Kraftfahrzeuge, die eine orangefarbener Prüfplakette für die HU auf dem Kennzeichen haben, sind 2025 mit der nächsten technischen Überprüfung an der Reihe. Ist alles in Ordnung, gibt es eine gelbe Plakette. Wird die HU um bis zu zwei Monate überzogen, wird ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro fällig. Zwischen zwei und vier Monaten sind 25 Euro und bei einer Überziehung bis acht Monaten 60 Euro zu zahlen. Ist der Zeitraum länger, sind 75 Euro fällig und es gibt einen Punkt im Flensburger Zentralregister eingetragen.
Die CO2-Steuer wird um zehn Euro auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Das dürfte sich in etwa drei Cent mehr für den Liter Kraftstoff niederschlagen. Das Deutschlandticket zur Nutzung von Bus und Bahn im Nah- und Regionalverkehr verteuert sich im nächsten Jahr von 49 auf 59 Euro im Monat.
Nach einer Gesetzesänderung dürfen Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) nicht mehr ins Folgejahr übertragen werden. Besitzer eines Elektroautos, die ihr Fahrzeug über Agenturen angemeldet haben, dürfen aber auf höhere Erstattungen hoffen. Der aktuell zu beobachtende Preisverfall könnte gestoppt werden. Dazu tragen die erhöhten Verpflichtungen zum Ankauf der Zertifikate und die vermehrte Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien sowie die unterbundene Anrechnung falsch deklarierter Biokraftstoffe bei.
Wer eine Wallbox mit einem intelligenten Messsystem hat, darf im neuen Jahr zu einem dynamischen Tarif wechseln. Dann richten sich die zu zahlenden Beträge für den Strom nach an der Börse gehandelten Preisen. Wer sein im Haushalt vorhandenes E-Auto flexibel laden kann, profitiert von zeitabhängig niedrigeren Tarifen. Zusätzlich bringt die Zustimmung zur dynamischen Steuerung von Wallboxen den Besitzern eine jährliche preisliche Rabattierung.
Im Rahmen des „Paketes zur Straßenverkehrssicherheit“ hat der Europäische Rat Regeln zur europaweiten Geltung von Führerscheinmaßnahmen vorgeschlagen. Im Kern sollen die Mitgliedsstaaten Fahrverbote von mindestens drei Monaten digital gegenseitig melden und anerkennen. In Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament sollen die neuen Vorschriften im kommenden Jahr zusammen mit der aktualisierten Führerscheinrichtlinie verabschiedet werden.
Großbritannien hat angekündigt, dass ab dem 2. April 2025 Besucher aus europäischen Ländern zusätzlich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) benötigen, um nach Großbritannien und Nordirland zu reisen. Anträge können ab dem 5. März 2025 online gestellt werden.
Der österreichische Autobahnbetreiber ASFINAG warnt vor dauerhaften Behinderungen auf der A 10 Tauern Autobahn. Seit September sind umfangreiche Sanierungen der Tunnel Ofenauer, Hiefler sowie der Tunnelkette Werfen im Gange, die bis mindestens Ende Juni andauern. Die ASFINAG empfiehlt Urlaubern in Richtung Pongau die Verkehrsprognosen auf deren Homepage abzurufen.
Nach der Autobahn A 79 im Département Allier wird auch die Achse A 13-A 14 zwischen Paris und der Normandie das Free-Flow-Mautsystem („flux libre“) übernehmen. Eine Free-Flow-Mautautobahn ist eine mautpflichtige Autobahn, jedoch ohne Mautstelle. Die Zahlungsmethoden sind: elektronische Mauterhebung mit einem Badge, Zahlung auf der Website der betreffenden Autobahngesellschaft (Sanef oder Aliae) und Zahlung in bar oder per Bankkarte in einem lokalen Handelsnetz (Nirio -Netzwerk). Es reicht die Eingabe bzw. Mitteilung des Kennzeichens aus, um die Zahlungsbeträge zuzuordnen. (aum)
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