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Ratgeber: Wenn plötzlich Wild auftaucht

Mit dem Herbst steigt für Kraftfahrer auch wieder die Gefahr von Wildunfällen. Über 280.000 wurden im vergangen Jahr registriert, bei denen rund 2350 Menschen verletzt oder gar getötet wurden. Die Kfz-Versicherer mussten erstmals mehr als eine Milliarde Euro an Schadenzahlungen leisten. Mit entsprechend angepasster Fahrweise und erhöhter Vorsicht lässt sich das Unfallrisiko aber reduzieren.

Vor allem zwischen 6 und 8 Uhr sind viele Wildtiere aktiv. Aber auch die längeren Dämmerungsphasen mit der dann schlechteren Sicht erfordern viel Aufmerksamkeit von Verkehrsteilnehmern auf der Straßen. Eine Begegnung mit den Tieren ist besonders auf Landstraßen entlang von Wiesen, Feldern und Waldgebieten wahrscheinlich. Aber auch städtische Räume werden mittlerweile von Wildschweinen, Füchsen und anderen Tieren besiedelt, deshalb ist dort zumindest auf Straßen ohne Bebauung und entlang von Grünflächen ebenfalls Vorsicht geboten, mahnt der Automobilclub von Deutschland.

Beim Zusammenstoß eines Wildtiers mit einem fahrenden Auto wird große Energie freigesetzt. Die Aufprallwucht ist erheblich. Wegen des exponentiellen Anstiegs in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit wird etwa bei Tempo 60 aus etwa 20 Kilogramm Gewicht eines Rehbocks rund 800 Kilogramm bei Kollision mit einem Auto. Hochbeiniges Reh-, Dam- und Rotwild kann infolge des Zusammenstoßes auf der Motorhaube aufschlagen. Ein Tierkörper rutscht dann nahezu ungebremst in die Windschutzscheibe, mit der Wahrscheinlichkeit, dass sie durchschlagen wird. Die Wucht reicht aus, um die bewegte Masse bis auf die Rückbank oder den Kofferraum gelangen zu lassen, warnt der AvD vor entsprechenden Folgen für Fahrzeuginsassen.

Schilder, die vor Wildwechsel warnen, sollten auf jeden Fall ernst genommen werden. Sie werden an bekannten Querungen aufgestellt. Dort tauchen besonders häufig – und zwar an beiden Seiten der Fahrbahn – plötzlich Rehe, Wildschweine oder andere Tiere auf. Der AvD rät, nur so schnell zu fahren, dass innerhalb der von Scheinwerfern ausgeleuchteten Strecke angehalten werden kann. Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass die Geschwindigkeit und Fahrweise immer den Sicht- und Witterungsverhältnissen angepasst sein müssen.

Wie reagieren?

Bremsen und hupen hilft, wenn Wild wie Rehe oder Wildschweine im Scheinwerferlicht auftauchen. Sie lassen sich so vertreiben. Immer zu bedenken ist, dass die Tiere in Rudel oder Rotten unterwegs sind, so dass mit Nachzüglern zu rechnen ist. Bei Dunkelheit ohne Gegenverkehr sollte stets mit Fernlicht gefahren werden. Tauchen helle Punkte im Seitenbereich der Fahrbahn auf, könnten das Tieraugen sein und sollte sofort abgeblendet werden. Das Wild bewegt sich gerne auf Lichtquellen zu oder bleibt überrascht auf der Fahrbahn stehen.

Lässt sich ein Zusammenstoß nicht mehr vermeiden, sollte so stark wie möglich gebremst und das Lenkrad gerade gehalten werden. Dadurch verringert sich die Aufprallenergie. Nach dem Unfall gilt: Auto anhalten, Licht nicht ausschalten, Warnblinker einschalten, Warnweste überstreifen und dann die Unfallstelle mit einem Warndreieck in mindestens 100 Meter Entfernung absichern. Sind Personen verletzt, sind Polizei oder Rettungsdienst zu alarmieren.

Angefahrenes Wild sollte auf keinen Fall angefasst werden, da Tollwutgefahr besteht. Für den Abtransport sind Förster oder Jagdpächter zuständig. Laufen verletzte Tiere weg, sollte man sich die Richtung merken. Es empfiehlt sich, mit dem Smartphone Fotos von der Unfallstelle und dem Tier sowie möglichen Spuren Blut- oder Fellspuren am Fahrzeug zu machen. Der AvD rät, auf keinen Fall Unfallspuren vor Ende der Unfallaufnahme zu beseitigen. Der Nachweis ist wichtig, wenn Schäden über Versicherer beglichen werden, der unverzüglich informiert werden sollte.

Die Versicherung

Wildschäden sind in der Teilkasko versichert. Ist sie abgeschlossen, sind Schäden am Auto bei einer Kollision mit „Haarwild“ abgesichert. Dazu zählen Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse und Hasen, nicht aber Vögel. Manche Versicherer decken grundsätzlich auch Schäden beim Zusammenstoß mit anderen Wirbeltieren ab. Viele Versicherer verlangen die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung. Solche Bescheinigungen stellen Förster bzw. Jagdpächter oder die
Polizei aus.

Der AvD weist darauf hin, dass ein Wildschaden auch dann vorliegen kann, wenn kein Zusammenstoß mit einem Tier erfolgt ist. Weicht man aus und fährt in den Graben oder kollidiert mit einem Baum, können Sachschäden ersetzt werden. Allerdings muss der Beweis erbracht werden, dass die Beschädigungen von einem Ausweichmanöver wegen Wildwechsels entstanden sind. Deshalb empfiehlt es sich, direkt nach dem Unfall Namen und Adressen von Mitfahrern oder anderen Zeugen zu notieren.

Mündet ein Ausweichen vor einem Kleintier, wie etwa einem Fuchs oder einem Waschbären, in einem Unfall, kann es ebenfalls Schadenersatz geben. Die Rechtsprechung urteilt in solchen Fällen häufig zu Gunsten von Geschädigten. Allerdings darf die Versicherung nach der bestehenden Gesetzeslage wegen der Größe der Tiere Ansprüche kürzen. (aum)

Weiterführende Links: AvD-Presseseite

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Achtung Wildwechsel.

Achtung Wildwechsel.

Photo: Autoren-Union Mobilität

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