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Ratgeber: Wie funktioniert das mit der Parkscheibe?

Sie gehört in jedes Auto: die Parkscheibe. Nicht nur ihre Benutzung, sondern auch ihr Format und Aussehen hat der Gesetzgeber klar geregelt. Die Parkscheibe muss immer blau-weiß, elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Auch die Nummerierung der Uhrzeit muss in die richtige Richtung laufen (1,2,3,4 von links nach rechts und nicht 4,3,2,1). Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro. Zwar kann man auch Parkscheiben in anderen Farben und mit Beschriftungen kaufen, diese dürfen aber nicht genutzt werden, betont der ADAC.

Beim Einstellen der Parkscheibe ist wichtig, dass die Zeit immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt wird. Tut man dies nicht, droht ein Verwarnungsgeld von 30 bis 40 Euro. Wird das Auto zum Beispiel um 13.05 Uhr geparkt, muss die Parkscheibe auf 13.30 Uhr gestellt werden. Außerdem muss sie so im Auto liegen, dass sie von außen gut lesbar ist, am besten auf dem Armaturenbrett.

Der Automobilclub weist zudem darauf hin, dass das Weiterdrehen der Scheibe nach Ende der Parkzeit nicht erlaubt ist. Nach Ablauf der erlaubten Zeit muss ein neuer Parkvorgang eingeleitet werden, wenn man den Parkplatz weiternutzen möchte. Einfach vor- und zurückfahren reicht dafür nicht aus. Fährt man jedoch einmal um den Block und ist der Parkplatz dann noch frei, darf man ihn wieder verwenden und die Uhrzeit neu einstellen.

Für elektronische Parkscheiben gibt es ebenfalls genaue Vorschriften: Beim Abstellen des Fahrzeugs muss man sie automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen. Die Zeit darf auch nicht mitlaufen, der Zeitpunkt des Abstellens darf sich also nicht verändern. Optisch muss sich auf der Vorderseite das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen befinden, über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen.

Die Zeit muss in 24 Stunden angegeben werden und die Zahlen müssen eine Höhe von mindestens zwei Zentimetern haben. Beim Überziehen der Parkzeit werden Bußgelder fällig: Wird bis zu 30 Minuten über der erlaubten Zeit geparkt, kostet das 20 Euro. Bei einer Überziehung bis zu einer Stunde sind es 25 Euro. Bei bis zu zwei Stunden drohen 30 Euro Bußgeld und bei mehr als drei Stunden sind es 40 Euro.

Übrigens benötigen auch Motorräder eine Parkscheibe, erklärt der ADAC. Wo sie anzubringen ist, schreibt der Gesetzgeber jedoch nicht vor. Wichtig ist, dass sie hält und gut sichtbar ist. Der Tipp des Automobilclubs: Die Parkscheibe lochen und mit Kabelbinder am Motorrad befestigen. Es empfiehlt sich, zusätzlich ein Beweisfoto zu machen, um die korrekt eingestellte Zeit im Zweifel nachweisen zu können. Die Düsseldorfer Designerin Katrin Derninger hat eine Parkscheibe für Krafträder und Motorscooter entwickelt, die die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt. Sie hat die Form eines „P“ mit einem Loch im oberen kreisförmigen Teil des Buchstabens zum Aufhängen am Lenkerende oder einem anderen Teil des Fahrzeugs und kann bei ihr bestellt werden. Einstellen lassen sich Uhrzeiten zwischen 6.30 Uhr und 22.30 Uhr. Das sollte für fast alle in Frage kommenden Fälle ausreichen. (aum)

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Parkscheibe.

Parkscheibe.

Foto: Autoren-Union Mobilität/Arktis.de

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Parkscheibe fürs motorisierte Zweirad.

Parkscheibe fürs motorisierte Zweirad.

Foto: Autoren-Union Mobilität

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