Das heute im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedete vierte Bürokratieentlastungsgesetz bleibt weit hinter den Erwartungen des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes zurück. „Auf größere mittelständische Betriebe rollt mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung der nächste Bürokratietsunami zu, aber in Berlin wird die Hauptentlastung in der Abschaffung von Schrifterfordernissen gesehen. Das ist völlig an der Realität vorbei“, beklagt ZDK-Präsident Arne Joswig.
Eingaben wie der Forderungenkatalog des ZDK sowie andere Einwände aus Handwerk und Wirtschaft seien offenbar ignoriert worden, verweist der Branchenverband auf bis zu 20 Beauftragte, die der Gesetzgeber künftig in einem Betrieb fordert. Das reiche vom Abfallbeauftragte und Abscheider- oder Asbest-Sachkundigen bis zum Geldwäschebeauftragten oder sogar Beauftragten für Leitern und Tritte. „Dies ist an Absurdität kaum zu überbieten, zumal das die knappen Personalkapazitäten zusätzlich binden. Die Politik muss schnellstmöglich nachbessern und diese Legislaturperiode noch ein fünftes Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen, dass die vielen Vorschläge der Wirtschaft aufnimmt und die Menschen in den Betrieben und Unternehmen in unserem Land spürbar entlastet“, so Joswig abschließend. (aum)
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