Logo Auto-Medienportal

Ratgeber: Zeit für den Reifenwechsel

Für alle, die nicht mit Ganzjahresreifen unterwegs sind, gilt die Faustformel „Von O bis O“. Von Oktober bis Ostern raten Experten wie die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) zu Winterreifen. Sie bieten mit ihrem Profil nicht nur bei Schnee und Eis Vorteile gegenüber Sommerreifen, sondern haften bereits ab einer Temperatur von unter sieben Grad Celsius besser.

Wie bei Sommerreifen schreibt der Gesetzgeber auch bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Die GTÜ empfiehlt für die eigenen Sicherheit mehr: Mindestens vier Millimeter sollten es sein. Liegt die Profiltiefe darunter, lässt die Reifenhaftung bei widrigen Verhältnissen wie Schnee oder Schneematsch stark nach.

Eine Pflicht für Winterreifen besteht in Deutschland weiterhin nicht. Hinter dem gern verwendeten Begriff „situative Winterreifenpflicht“ steckt der Hinweis auf eine dem Wetter angepasste Bereifung. Bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis oder Reifglätte (Paragraf 2 Absatz 3a StVO) erhöht sich mit ungeeigneten Reifen nicht nur die Unfallgefahr drastisch: Wer mit falschen Reifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen und einem Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt. Werden andere Verkehrsteilnehmer wegen ungeeigneter Bereifung behindert, beispielsweise weil ein Auto wegen durchdrehender Räder nicht vom Fleck kommt, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro sowie bei einer Gefährdung auf 100 Euro. Bei einem Unfall steigt das Bußgeld auf 120 Euro. Zudem kann die Versicherung in einem solchen Fall die Kostenübernahme kürzen oder gar verweigern. Für Motorräder gilt die situative Winterreifenpflicht übrigens nicht.

Aber Achtung: Nicht alle grobstolligen Pneus fallen in die Kategorie Winterreifen. Seit 2018 müssen neue Winterreifen sowie Ganzjahresreifen mit dem „Alpine“-Symbol versehen sein, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocken. Ab 1. Oktober sind ältere Winter- und Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol nun nicht mehr für Eis und Schnee zugelassen – die M+S-Kennzeichnung reicht nicht.

Weil die Gummimischung unabhängig von der Laufleistung altert, rät die GTÜ, Winterreifen nach ungefähr sechs Jahren durch neue Reifen zu ersetzen. Das Produktionsdatum der Reifen lässt sich an der Außen- oder Innenflanke mit Hilfe der DOT-Nummer ablesen. Die letzten vier Ziffern geben Auskunft. Beispiel: Die Ziffern „4220“ bedeuten, dass der Reifen in der 42. Woche des Jahres 2020 hergestellt wurde.

Werkstätten erledigen den Reifenwechsel in etwa einer halben Stunde. Naturgemäß herrscht aber gerade zum Herbstbeginn starker Andrang, so dass nicht immer sofort ein Termin zu bekommen ist. Wer selbst zu Wagenheber und Radkreuz greift, der sollte einige Dinge beachten. So sollte das Auto durch Anziehen von Handbremse und Einlegen des ersten Gangs beziehungsweise des Automatik-Wählhebels in Stellung „P“ fest stehen. Zusätzlich ist ein Keil sinnvoll, um das Auto gegen Wegrollen zu sichern. Es empfihelt sich, die Radmuttern leicht zu lösen, bevor der Wagenheber angesetzt wird.

Wesentlich bequemer und sicherer als mit dem Wagenheber aus dem Fahrzeug geht der Wechsel der Reifen mit einem stabilen hydraulischen Wagenheber. Schwebt das Rad in der Luft, lassen sich die bereits gelockerten Schrauben ohne großen Kraftaufwand herausdrehen und die Felgen abnehmen. Werden bereits genutzte Reifen für den Wechsel genommen, sollten sie gleich auch auf mögliche sichtbare Schäden geprüft werden. Auch bei der Montage der Winterreifen genügt zunächst ein handfestes Anziehen der Muttern. Die neu montierten Räder werden dann mit einem Drehmomentschlüssel nach dem Ablassen des Wagens festgezogen. Bei Felgen mit vier Schrauben ist ein Anziehen „über Kreuz“ sinnvoll, bei fünf oder sechs Schrauben wird ein sternförmiges Vorgehen empfohlen.

50 bis 100 Kilometer nach dem Reifenwechsel sollte der Sitz der Radmuttern noch einmal überprüft und die Schrauben nachgezogen werden. Reifenhändler oder die Autowerkstatt erledigen das in der Regel kostenlos.

Viele Prüfstützpunkte der GTÜ bieten bis ins neue Jahr hinein auch einen Licht- und Reifen-Check an. (aum)

Mehr zum Thema: ,

Teile diesen Artikel:

Bilder zum Artikel
Von Oktober bis Ostern sollten Winterreifen aufgezogen sein  – egal ob Schnee fällt oder nicht.

Von Oktober bis Ostern sollten Winterreifen aufgezogen sein – egal ob Schnee fällt oder nicht.

Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ

Download:


Reifenwechsel mit Hilfe eines Rangierwagenhebers.

Reifenwechsel mit Hilfe eines Rangierwagenhebers.

Foto: Autoren-Union Mobilität/Heyner Auomotive

Download:


Das „Alpine“-Symbol, ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte, kennzeichnet alle wintertauglichen Reifen. Das können auch Ganzjahresreifen sein.

Das „Alpine“-Symbol, ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte, kennzeichnet alle wintertauglichen Reifen. Das können auch Ganzjahresreifen sein.

Foto: Autoren-Union Mobilität

Download: