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Seit 1. Oktober: Zivis müssen für Fahrdienst Training vorweisen

Zivildienstleistende, die während ihrer Tätigkeit überwiegend mit Pkw, Kleintransportern oder Bussen unterwegs sind, müssen ab 1. Oktober 2009 ein mindestens fünfstündiges Fahrtraining vor Dienstantritt absolvieren. Der ADAC, der die erforderliche Schulung anbietet, rät zu rechtzeitiger Planung.

Auf allen seiner knapp 60 Trainingsanlagen bietet der ADAC das geforderte theoretische und praktische Rüstzeug für die Fahrdienste bei „Essen auf Rädern“ oder Personentransporten bei Rettungsdiensten und während der Behinderten- und Seniorenbetreuung an. Ziel der Neuregelung ist, für mehr Sicherheit der zumeist jungen Zivildienstleistenden zu sorgen, die häufig auch noch nicht lange eine Fahrerlaubnis besitzen.

Um das Fahrverhalten der verwendeten Pkw, Kleintransporter oder Kleinbusse einschätzen zu können, sollte die Schulung mit dem jeweils eigenen Einsatzfahrzeug bzw. einem vergleichbaren Fahrzeug erfolgen. Unter der Anleitung erfahrener ADAC-Trainer werden Fahrtechniken geübt, die in brenzligen Situationen wie beispielsweise bei Notbremsungen oder Ausweichmanövern vonnöten sind. Dazu gehören das Ausweichen vor Hindernissen, Kurven fahren, der Spurwechsel und das Trainieren diverser Bremstechniken. Ergänzt wird dier praktische Teil durch Gesprächsrunden, in denen theoretische und psychologische Aspekte des Fahrens behandelt werden, um das Risikobewusstsein der Zivis zu schärfen.

Um den jeweiligen Dienststellen die Organisation zu erleichtern, wurde vom Bundesministerium für den Zivildienst eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt. Bis 1. Januar 2010 ist also Zeit, ein Sicherheitstraining zu absolvieren. Die Kosten für das Training übernimmt die Dienststelle. (ampnet/nic)

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