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Ratgeber: Sicherheit durch Sichtbarkeit

Sehen und gesehen werden: Das ist eine der Faustformeln für Sicherheit im Straßenverkehr. Das gilt auch im Sommer bei viel Tageslicht und Sonnenschein. An hellen Tagen ist es hilfreich, wenn Fahrzeuge und Fußgänger durch starke Farben, hohe Kontraste und helles Licht auf sich aufmerksam machen.

Seit Februar 2011 müssen alle neuen Personenwagen, die in Deutschland zugelassen werden, mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Für Lastwagen gilt diese Regelung seit August 2012. Weit verbreitet sind dabei eigene Tagfahrleuchten, die gegenüber den Scheinwerfern des Abblendlichts eine erheblich geringere Lichtabgabe haben und nach vorn weisen, statt die Fahrbahn auszuleuchten. Sie haben ausschließlich eine Signalfunktion und werden automatisch ausgeschaltet, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Eine Pflicht zur Nutzung des Tagfahrlichts bei Autos gibt es in Deutschland nicht, nur eine Empfehlung, betont die Gesellschaft für Technische Überachung (GTÜ).

Andere Länder, andere Lichtvorschriften: Gerade vor einer Fahrt ins Ausland für den Sommerurlaub ist es sinnvoll, sich über die dort geltenden Regeln für die Beleuchtung zu informieren. Diese weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Beispielsweise schreiben die Straßenverkehrsbehörden in Skandinavien und dem Baltikum vor, dass ganzjährig auf allen Straßen mit Licht gefahren werden muss. In anderen Ländern wie Italien gilt eine vergleichbare Regelung für alle Straßen außerhalb von Ortschaften. Und Portugal weist sogar eine Tagfahrlichtpflicht für einzelne Strecken aus.

Anders als mit Autos verhält es sich in Deutschland mit Motorrädern: An Krafträdern muss tagsüber stets das Licht eingeschaltet sein, das muss aber nicht ausdrücklich ein spezielles Tagfahrlicht sein. Das Abblendlicht reicht aus. Auch für Fahrräder gibt es Leuchten mit Tagfahrlichtfunktion. Bei ihnen erzeugen einige LED einen Lichtkegel mit geringer Intensität, der direkt nach vorn strahlt und so die Wahrnehmbarkeit verbessert. Eingeschaltet wird die Funktion mit einem Helligkeitssensor.

Fußgänger, Fahrradfahrer und Motorradfahrer sollten auch im Sommer darauf achten, dass sie durch entsprechende Kleidung, Licht und Hilfsmittel wie Reflektoren besser im Straßenverkehr wahrgenommen werden. Deshalb sollten beispielsweise Kinder auf dem Schulweg Textilien oder Ranzen mit Reflektoren und in kräftigen Farben tragen, rät die GTÜ. Und auch immer mehr Motorradfahrer ziehen zusätzlich eine Warnweste über.

Auch im Sommer wird es irgendwann dunkel. Dann ist es vor allem für Fußgänger besonders wichtig, sich durch helle oder reflektierende im Straßenverkehr besser sichtbar zu machen. Dunkel gekleidete Fußgänger können nach Angaben des ADAC bei ungünstigen Bedingungen erst in einer Entfernung von 25 Metern von einem Autofahrer erkannt werden. Das reicht selbst bei 50 km/h nicht mehr für eine Notbremsung aus. Mit stark reflektierender Kleidung, wie einer Warnweste hingegen, steigt die Entfernung auf mehr als das Fünffache.

Daher sollten auch Autofahrer im Fall einer Panne die Warnweste anziehen. In Deutschland ist es lediglich vorgeschrieben, mindestens eine davon im Auto mitzuführen. Eine Tragepflicht besteht aber nicht. (aum)

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Mit Licht ist man besser zu sehen – auch im Sommer.

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Foto: Autoren-Union Mobilität/Adobe Stock

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