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Noch sind OP-Masken im Verbandkasten keine Pflicht

Was in den Kfz-Verbandkasten gehört, regelt in Deutschland die DIN 13164. Auf diese Norm bezieht sich auch die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Seit Februar gehören demnach zwei staubsicher verpackte OP-Masken zum „Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen“. Doch die entsprechenden Änderung des Paragrafen 35h der StVZO lässt noch auf sich warten. Die Folge: Trotz neuer Norm sind Autofahrer noch nicht verpflichtet, den Verbandkasten bereits jetzt mit Masken nachzurüsten.

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) empfiehlt trotzdem, schon jetzt den vorhandenen Verbandkasten um zwei OP-Masken zu ergänzen – unabhängig von einer gesetzlichen Regelung. Die Verbandkastenhersteller hingegen sind schon heute dazu verpflichtet, ihre Produkte entsprechend auszurüsten, da sie ab dem 1. Februar 2023 auf den Markt kommen.

Relevanz hat die Frage zum Beispiel auch bei Polizeikontrollen. Grundsätzlich gilt hier ebenfalls, dass die zurzeit noch gültige Fassung der StVZO anzuwenden ist, inklusive der Verbandkästen gemäß DIN 13164 von 1998 oder 2014. Was aber ist, wenn man heute schon einen Verbandkasten nach der neuen Norm mitführt? Dessen Inhalt entspricht schließlnicht zu 100 Prozent der geltenden gesetzlichen Regelung. Die Meinung der Fachleute ist klar: Während der Übergangsphase sollen auch die neuen Verbandkästen bereits akzeptiert werden. „Aus hiesiger Sicht [ist] von Beanstandungen von Verbandskästen nach DIN 13164:2022 […] abzusehen“, heißt es beispielsweise aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Entsprechend gehen auch die GTÜ-Prüfingenieure vor: Bei der Hauptuntersuchung prüfen sie zwar den Verbandkasten. Nach OP-Masken schauen sie aber noch nicht. Unabhängig von der turnusmäßigen Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung empfiehlt die GTÜ, den Zustand des Inhalts regelmäßig selbst zu überprüfen. Zum Beispiel, weil aufgrund der Wärmeentwicklung im Fahrzeug in den Sommermonaten die Klebefähigkeit der Pflaster nachlassen kann. Ein entnommener Inhalt ist nach jedem Gebrauch aufzufüllen. Zudem haben Verbandkästen ein Ablaufdatum, das im Auge behalten werden muss.

Das Fazit der GTÜ: Wer einen vollständigen und gültigen Verbandkasten ohne OP-Masken im Auto mitführt, erfüllt derzeit die gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich ist es zum persönlichen Schutz aber sinnvoll, im Verbandkasten den leichten Atemschutz mitzuführen. Daher rät die Prüforganisation Autofahrern, die vermultich ab Mitte des Jahres geltende Pflicht schon heute freiwillig umzusetzen. Außerdem sollte jeder Fahrzeughalter bereits jetzt beim Kauf eines neuen Verbandkastens darauf achten, dass der angebotene Artikel die Norm DIN 13164:2022 erfüllt. Damit ist man auch für die anstehende Novellierung der StVZO gewappnet. (aum)

Weiterführende Links: GTÜ-Presseseite

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Die DIN 13164:2022 sieht für Verbandkästen zwei OP-Masken vor.

Die DIN 13164:2022 sieht für Verbandkästen zwei OP-Masken vor.

Foto: Autoren-Union Mobilität/GTÜ

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Die DIN 13164:2022 sieht für Verbandkästen zwei OP-Masken vor.

Die DIN 13164:2022 sieht für Verbandkästen zwei OP-Masken vor.

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