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Umweltplakette auch für Elektroautos vorgeschrieben

Wer eine Umweltzone durchfahren oder in ihr parken will, braucht eine gültige und sichtbar angebrachte Umweltplakette. Ausnahmen gibt es nur für Motorräder, mobile Maschinen, Geräte, Arbeitsmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie für Oldtimer mit deutscher Zulassung und einem H- bzw. rotem 07-Kennzeichen. An Elektroautos hat der Vorschriftengeber 2007 offenbar noch nicht geglaubt. Werden sie ohne Plakette erwischt, sind grundsätzlich 100 Euro Bußgeld fällig.

Wer mit seinem batterieelektrischen Auto (BEV) in einer Umweltzone wohnt oder in eine einfahren will, ist also gut beraten, sich nicht auf den Realitäts- und Gerechtigkeitssinn von Politessen, Ordnungsamt oder Polizei zu verlassen. Ausgegeben werden die Plaketten von den Zulassungsbehörden, den Technischen Überwachungsvereinen (Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV) und Werkstätten, die zur Abgasuntersuchung berechtigt sind. Die Kosten liegen zwischen 5 und 20 Euro. (aum)

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