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2023: Weniger Geld und für sechs Jahrgänge neue Führerscheine

Auf Autofahrer kommen auch 2023 einige Neuerungen und Änderungen zu. So reduziert sich ab Januar die staatliche Förderung von reinen Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeugen um die Hälfte auf 4500 Euro. Liegt der Nettolistenpreis über 40.000 und unter 65.000 Euro, dann gibt es noch 3000 Euro Zuschuss beim Kauf. Für Hybridmodelle wird keine Anschaffungsprämie mehr gezahlt.

Ab September nächsten Jahres können vermutlich auch nur noch Privatpersonen einen Förderantrag stellen. Eine Ausweitung auf gemeinnützige Organsisation und Kleingewerbetreibende wird aber noch geprüft. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist schon jetzt darauf hin, dass sich die Fördersumme für E-Autos 2024 noch weiter reduzieren wird. Dann gibt es bei Nettolistenpreisen bis 45.000 Euro nur 3000 Euro Prämie. Teurere Fahrzeuge sind nicht mehr zuschussfähig.

Fahrer von Elektro-Kraftfahrzeugen können aber auch im nächsten Jahr die THG-Prämie geltend machen. Der Gesetzgeber hat den Mineralölproduzenten jährlich steigende Einsparziele bei der CO2-Produktion vorgegeben. Wird die so genannte Treibhausminderungsquote (THG-Quote) nicht erreicht, muss das Unternehmen dafür einen Ausgleich zahlen oder Emissionsrechte nachkaufen. Wer einen vollelektrischen Pkw, Lkw oder Roller hält, ist berechtigt, sich die CO2-Einsparung seines Fahrzeugs zertifizieren zu lassen, um vom Emissionshandel zu profitieren.

Der sich jährlich erhöhende Aufschlag auf die Energiesteuer von Kraftstoffen, die so genannte CO2-Steuer, wird 2023 ausgesetzt. Grund sind die Verwerfungen auf den Märkten zur Energieversorgung. Erst 2024 sind dann 35 Euro pro Tonne CO2 auf die Kraftstoffpreise fällig, anstelle der derzeitigen 30 Euro. Der Steigerungsschritt für 2025 beträgt dann 45 Euro für die Tonne CO2.

Im Rahmen der bestehenden Euro-6-Norm werden die Regeln für die Übereinstimmung von Emissionswerten mit den geltenden RDE-Vorgaben (RDE = Real Drive Emissions) angepasst. Ab dem 1. September 2023 dürfen Typgenehmigungen von Modell-Baureihen nur noch erteilt werden, wenn die neuen Parameter eingehalten werden können („Euro-6e-Norm“).

Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar ihren Führerschein in ein EU-Dokument im Scheckkartenformat umtauschen. Hintergrund ist das Ziel, innerhalb der EU ein einheitliches Dokument zum Nachweis der Fahrerlaubnis zu schaffen. Um den bürokratischen Aufwand zu bewältigen, sind nach Jahrgängen gestaffelt die Exemplare bis zum jeweiligen Stichtag bei der örtlichen Führerscheinstelle vorzulegen. 2024 sind dann benfalls bis 19. Januar des Jahres die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Nach dem Umtausch bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang bestehen, lediglich für Berufskraftfahrer gelten Sonderregeln. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt.

Wer einen EU-Scheckkarten-Führerschein beantragt, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, ein biometrisches Passfoto beifügen, den zu tauschenden alten Papier-Führerschein mitbringen und eine Gebühr von rund 25 Euro zahlen, so der AvD. Ist der bisherige Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnortes ausgestellt, ist eine so genannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Stelle per Post, telefonisch oder online anzufordern. Wird die Tauschfrist nicht eingehalten, kann das zehn Euro Verwarngeld kosten. Die Bundesländer können aber in Ausnahmefällen Ermessen ausüben. Die Fahrerlaubnis bleibt aber trotz ungültigem Dokument immer erhalten.

Im nächsten Jahr gelten für rund 8,1 Millionen Autofahrer in der Kfz-Haftpflicht veränderte Einstufungen in die versicherungsrechtlichen Typklassen. 4,8 Millionen Kfz-Versicherungsverträge verbessern sich in der Klassifizierung. Auch die Regionalklassen, in denen sich die Schaden- und Unfallzahlen spiegeln, sind neu bewertet. Rund zwei Drittel der Verträge sind schlechter eingestuft als bisher, ein Drittel günstiger.

Und wer eine rosa Plakette auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen kleben hat, muss im nächsten Jahr mit seinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU). (aum)

Weiterführende Links: AvD-Presseseite

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