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Gericht: Der Gesetzgeber entscheidet über Klimaschutz-Maßnahmen

Die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz ist vor dem Landgericht Stuttgart abgewiesen worden, berichtet heute „Spiegel online“. Die Umweltlobby hatten mit der Klage einen klimagerechten Umbau des Autobauers gefordert. Unter anderem sollte Mercedes-Benz der Verkauf von herkömmlichen Verbrenner ab November 2030 verboten werden.

Das Gericht stellte klar, es obliege allein dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden. Durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht könne dies nicht vorweggenommen werden. (aum)

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Mercedes-Benz GLC.

Mercedes-Benz GLC.

Foto: Autoren-Union Mobilität/Mercedes-Benz

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