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Nun ist es amtlich: Kohle und Öl haben Vorrang

Energietransporte haben auf der Schiene für die kommenden sechs Monate Vorrang. Das hat die Bundesregierung heute in einer Rechtsverordnung festgelegt. Ziel ist es, den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherzustellen. Dem entsprechend haben diese Transporte Vorrang. Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollen so gering wie möglich gehalten und Ausfälle oder Verspätungen im Personenverkehr weitestgehend vermieden werden.

Mit der Rechtsverordnung kann künftig auch die Bevorzugung von Mineralöl- und Kohletransporten auf Ebene der Trassenzuweisung priorisiert werden. Zur Gewährleistung einer stabilen Energieversorgung und aufgrund bestehender Kapazitätsengpässe auch beim Wagenmaterial kann es erforderlich sein, auch solche Güterwagen einzusetzen, die nicht mehr den geltenden Lärmschutzstandards entsprechen. (aum)

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Güterzug.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Deutsche Bahn

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