Wer die Urlaubsreise ins Ausland mit dem Auto antritt, der sollte sich nicht nur mit den jeweiligen Tempolimits auskennen, sondern sich auch vorher schlau machen, welche Mitführpflichten im jeweiligen Land bestehen. So können die nötigen Utensilien noch in Ruhe zu Hause besorgt werden statt im Reiseland ein Bußgeld zu riskieren.
Auf den ersten Blick scheinen manche Unterschiede bei der Ausrüstung eines Fahrzeugs zwischen Deutschland und anderen EU-Ländern oft nicht groß. Doch der Teufel steckt manchmal im Detail. So ist das Mitführen einer Sicherheitsweste für den Fahrer seit 2014 auch hierzulande vorgeschrieben. Entscheidend bei einer Panne oder einem Unfall ist jedoch die Tragepflicht – die es so in Deutschland bisher nicht gibt. Sie gilt aber in vielen EU-Ländern und wird dort auch streng kontrolliert. Wer ihr nicht nachkommt, muss je nach Land mit bis zu vierstelligen Bußgeldern rechnen, warnt die Gesellschaft für Technische Überwachung.
Die GTÜ rät daher, dass am besten immer für alle Familienmitglieder an Bord Warnwesten nach der aktuellen Norm EN ISO 20471:2013 griffbereit sind. Diese sind auch in Kindergrößen erhältlich. Ein entsprechendes Familienset (zum Beispiel zwei Westen für Erwachsene und zwei für Kinder) kostet in den üblichen Webshops wenig mehr als eine einzige Warnweste an mancher Autobahntankstelle. Weiterer Vorteil vieler dieser Sets: Alle Westen sind griffbereit in einer Tasche verpackt, die in der Fahrertür oder dem Handschuhfach verstaut werden kann.
Weitere Mitführpflichten für sicherheitsrelevante Ausstattung gibt es – je nach Land und Fahrzeugkategorie – unter anderem für Ersatzlampen, Feuerlöscher, Reserverad sowie Warntafeln für Wohnwagengespanne mit Überlänge. Aktuelle Übersichten zu den geltenden Vorschriften bieten unter anderem Automobilclubs auf ihren Webseiten an. Eine solche Änderung betrifft beispielsweise die vor zehn Jahren in Frankreich erlassene Pflicht, einen Alkoholtest an Bord mitzuführen: Sie gilt zwar noch immer, aber die Nichterfüllung wird zurzeit nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet. Fachleute raten dennoch dazu, das Prüfröhrchen in Frankreich mitzuführen.
Verbandkasten und Warndreieck sind für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge ohnehin vorgeschrieben. Ist man hier also auf der sicheren Seite? Im Prinzip ja – es sei denn, die Reise geht mit dem Wohnwagen nach Kroatien, Slowenien oder in die Türkei. Dort müssen laut GTÜ nämlich bei Wohnwagengespannen gleich zwei Warndreiecke an Bord sein.
Ähnlich diffizil ist die Sache mit den Warntafeln für Wohnwagen oder Wohnmobile. Denn sowohl in Italien als auch in Spanien muss Ladung, die am Heck angebracht ist und über die im Fahrzeugschein eingetragene Gesamtlänge hinausragt, mit einer entsprechenden Tafel gekennzeichnet sein. Das gilt zum Beispiel für Fahrradträger auf der Anhängerkupplung oder am Wohnmobil. In beiden Ländern werden Tafeln im Format 50 mal 50 Zentimeter verlangt. Jedoch trägt der spanische „Panello“ nur drei, der italienische hingegen fünf schräge rote Streifen. Tipp: Der Fachhandel bietet beidseitig bedruckte Tafeln, sodass sich für das jeweilige Urlaubsland die richtige Seite wählen lässt.
Ebenso wichtig ist es natürlich auch, bei einem Mietwagen auf die vorhandene Ausrüstung zu achten. Das gilt besonders dann, wenn man vom Mietort noch in ein anderes Land fährt. Der Check dauert nur wenige Minuten – und im Idealfall kann der Autoverleih die fehlenden Warnwesten oder andere Gegenstände zur Verfügung stellen.
Nicht schaden kann es auch, sich zu erkundigen, ob die Urlaubsroute über mautpflichtige Streckenabschnitte führt. Manchmal kann die Vignette schon vorab von zu Hause über einige Automobilclubs bezogen werden. Die österreichische Maut für die Brennerautobahn kann zum Beispiel als Digitalzertifikat erworben werden: Dabei wird das Autokennzeichen hinterlegt, an den Mautstellen von den dortigen Kamerasystemen geprüft – und schon öffnet sich die Schranke.
Wer aus dem Ausland in Deutschland Urlaub macht, wird übrigens vor ähnliche Herausforderungen gestellt. So erinnert zum Beispiel der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub ÖAMTC seine Mitglieder, dass bei Reisen nach Deutschland mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen „eine tragbare und gelb blinkende Warnleuchte“ mitzuführen ist – das gilt so in keinem anderen der hier erwähnten Länder. (aum)
Mehr zum Thema: GTÜ , Reise , Mitführpflicht , Urlaub
Teile diesen Artikel: