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Gericht gibt grünes Licht für Triebzüge von Stadler

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat der Vergabe eines Auftrags der Schweizerischen Bundesbahnen an Stadler für rechtens erklärt. Die Bahn hatte dem Unternehmen im Oktober vergangenen Jahres den Zuschlag für 286 einstöckige Triebzüge erteilt. Dagegen hatte Konkurrent Alstom Beschwerde eingelegt. Die Richter konnten bei der SBB keine Verstöße gegen beschaffungsrechtliche Vorgaben oder die Gleichbehandlung der Anbieter erkennen.

Nach Unterzeichnung des Vertrags kann Stadler mit dem Bau der 286 Triebzüge für den Regionalverkehr beginnen. Das Gerichtsverfahren hat aber zu einer Verzögerung geführt. Die ersten Züge werden jetzt nicht mehr Ende 2025, sondern erst im Laufe des Jahres 2026 in Betrieb gehen. Sie ersetzen dann schrittweise bis 2034 ältere Fahrzeugtypen bei der SBB sowie den Tochterunternehmen Thurbo und Region-Alps.

Die neuen Züge verfügen vor allem über mehr Stauraum für Fahrräder, Kinderwagen und größere Gepäckstücke, einen besseren Mobilfunkempfang und Steckdosen in allen Abteilen. Zudem sind sie behindertengerechter ausgestattet. Der neue Zugtyp soll für die Schweiz, Deutschland und Österreich zugelassen werden. (aum)

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Die SBB bestellt bei Stadler 286 neue Triebzüge für den Regionalverkehr.

Die SBB bestellt bei Stadler 286 neue Triebzüge für den Regionalverkehr.

Foto: Autoren-Union Mobilität/Stadler

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