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Ratgeber: Das Fahrrad richtig versichern

Knapp 1400 Euro gaben Käufer im vergangenen Jahr im Schnitt für ein neues Fahrrad aus. Und die beliebten Pedelecs liegen dabei preislich weit höher. Von Lastenrädern ganz zu schweigen. Da kann sich eine Versicherung durchaus lohnen. Doch nicht nur wegen des möglichen Diebstahls.

Auch wenn Pedelecs mit Tretuntersützung nur 25 km/h schnell sind, sind sie in der regel deutlich schneller unterwegs als Fahrräder, die nur mit Muskelkraft allein bewegt werden. So wird ihre Geschwindigkeit von anderen Verkehrsteilnehmern häufig unterschätzt, warnt die HUK-Coburg. Umgekehrt überschätzt gerade ältere Pedelecbesitzer ihr Tempo und ihr Können. Das führt zu erhöhter Unfallgefahr. Da ist eine Versicherung durchaus ratsam. Bei den Pedelecs ist sie meist in der privaten Haftpflicht mit eingeschlossen, da diese E-Bikes normalen Fahrrädern gleichgestellt sind. Dennoch sollte man sicherheitshalber in den Vertrag gucken oder den Versicherer fragen.

Anderes sieht es bei den so genannten S-Pedelcs aus, die bis zu 45 km/h schnell sind und damit einem Kleinkraftrad („Moped“) ähneln. Hier ist ein Versicherungskennzeichen, denn wer ein solches E-Bike nutzt, der muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM besitzen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wer sich noch zusätzlich gegen Diebstahl absichern möchte, der benötigt eine Teilkasko.

Doch auch für Fahrer der langsameren Pedelecs oder eines anderen teuren Fahrrads kann eine Diebstahlversicherung sinnvoll sein. Wird das Zweirad nach einem Einbruch aus dem Keller oder der Garage gestohlen, greift die Hausratversicherung. Wird das Fahrrad von der Straße weg gestohlen, muss in der Hausratversicherung ausdrücklich der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl im Vertrag miteingeschlossen sein. Bis zu welcher Summe die Versicherung dann im Schadenfall leistet, hat jeder selbst in der Hand. Dieser Schutz greift im Allgemeinen nicht nur 24 Stunden am Tag, sondern im Rahmen der Außenversicherung auch weltweit und er bezieht alle, fest mit dem Fahrrad verbundenen Teile, wie beispielsweise Sattel oder Räder, mit ein, erläutert die HUK-Coburg. Lose verbundenes Zubehör, wie Anstecklampe oder Fahrradkorb, ist normalerweise nur mitversichert, wenn es zusammen mit dem Pedelec gestohlen wird. Allerdings können solche Regelungen von Versicherer zu Versicherer variieren. An dieser Stelle bringt ein Gespräch mit dem Versicherer Klarheit. (aum)

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Fahrraddiebstahl.

Fahrraddiebstahl.

Foto: Autoren-Union Mobilität/HUK-Coburg

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S-Pedelec.

S-Pedelec.

Foto: Autoren-Union Mobilität/pd-f/Gregor Bresser

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