Die Corona-Pandemie hat dem Fahrrad weiteren Schwung verliehen. Statistisch gesehen steht in jedem Haushalt mindestens eins. Laut dem „Fahrradmonitor 2021“ des Bundesverkehrsministeriums wollen 41 Prozent der Deutschen im Alter zwischen 14 und 69 künftig noch öfter das Fahrrad benutzen. Rund 16 Millionen Bundesbürger denken sogar über den Kauf eines Zweirads nach. Der Frühling lockt nun wieder vermehrt auf den Sattel. Nach der Winterpause sollten dabei zunächst einmal die Reifen geprüft werden, da sie über die Wochen und Monate Luft verloren haben.
Bei dieser Gelegenheit sollten auch gleich die Mäntel überprüft werden, rät die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Sind größere Risse zu sehen oder hat sich ein Gegenstand durch die Gummidecke gebohrt, sollte auf jeden Fall der Reifen gewechselt werden – auch bei intaktem Schlauch. Das beugt der nächsten Panne vor.
Ein Blick gilt natürlich auch Scheinwerfer und Rücklicht sowie den Reflektoren, wie sie in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgeschrieben sind. Um die Blendung von Gegenverkehr und Fußgängern zu vermeiden, ist gerade bei modernen leistungsstarken LED-Leuchten auf die richtige Scheinwerfereinstellung zu achten. Wichtig ist natürlich auch die einwandfreie Funktion der Bremsen und der Schaltung. Sind die Bodenzüge und Leitungen in Ordnung?
Auch wenn er in Deutschland nicht vorgeschrieben ist, wer auf Nummer sicher gehen möchte, trägt beim Fahrradfahren einen Helm. Er muss der DIN-Norm EN 1078 entsprechen. Gerade zum Saisonstart lohnt es sich auch, nach dem Alter des Helms zu schauen. Der Kopfschutz sollte nach drei bis fünf Jahren ausgetauscht werden, weil insbesondere durch Sonnenlicht das Materialien altert und die Schutzwirkung nachlässt. Nach einem Sturz sollte ein Helm ebenfalls ausgetauscht werden, auch wenn äußerlich keine Beschädigungen zu sehen sind.
Auch an ein Schloss sollte gedacht werden. Die GTÜ empfiehlt Produkte, die über eine Rahmenhalterung verfügen - so werden sie nicht zu Hause vergessen.
Gerne verdrängt wird, dass auch für das Fahrrad die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt und bei Verstößen Bußgelder verhängt werden. Wer zum Beispiel regelwidrig auf einem Gehweg fährt, kann mit 55 bis 100 Euro belangt werden. Gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer sind alkoholisierte Radfahrer. Daher drohen ihnen in schweren Fällen auch ein Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderkartei und sogar der Entzug des Führerscheins. (aum)
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