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Ab März Mofas und E-Scooter nur noch mit grünem Kennzeichen

Ab dem 1. März 2022 dürfen die insgesamt rund 2,1 Millionen Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen in Deutschland nur noch mit grünen Schildern unterwegs sein. Darauf hat der Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingewiesen. Die blauen Nummernschilder verlieren an diesem Stichtag ihre Gültigkeit. Wer mit ihnen weiterfährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr, macht sich strafbar und muss die entstehenden Schäden aus eigener Tasche zahlen. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.

Das Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 Zentimeter brauchen folgende Fahrzeuge:

Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.

Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.

Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.

Motorisierte Krankenfahrstühle

Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm:

E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde. (aum)

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Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und -roller sowie E-Scooter und S-Pedelecs.

Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und -roller sowie E-Scooter und S-Pedelecs.

Foto: Autoren-Union Mobilität/HUK-Coburg

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ADAC-Test E-Scooter (2020).

ADAC-Test E-Scooter (2020).

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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