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Neue Typklassen für mehr als elf Millionen Autofahrer

Für über elf Millionen Autofahrer ändert sich die Typklasse für die Einstufung in der Kfz-Versicherung. „Rund 4,3 Millionen Autofahrer profitieren in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen, für über sieben Millionen gelten künftig höhere Einstufungen”, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Für fast drei Viertel bzw. rund 30,3 Millionen Autofahrer bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.

„Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten”, betonte Asmussen. So verbessern sich etwa der Nissan Juke 1.0 (Typ F16, seit 2019) und der VW E-Golf VII (Typ AU, seit 2016) jeweils um zwei Klassen, während sich der Hyundai Kona 1.6 T (Typ OS, seit 2017) um zwei Typklassen verschlechtert.

Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Leistungen für geschädigte Unfallgegner maßgeblich sind, spielt in der Kaskoversicherung unter anderem der Wert des versicherten Autos eine Rolle. Daher haben viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUV wie etwa der Audi Q8 50 TDI Quattro (Typ 4L, seit 2018) und der Range Rover Velar 20D AWD (Typ LY, seit 2017) hohe Typklassen, ältere Modelle und Kleinwagen wie der Kia Picanto 1.0 (Typ JA, seit 2017) oder der Skoda Citigo-E (Typ AA, seit 2019) eher niedrige Klassen.

Um Kfz-Versicherern die risikogerechte Kalkulation ihrer Beiträge zu erleichtern, wertet der GDV einmal jährlich die Schadenbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus. Die Typklassenstatistik umfasst fast 32.000 verschiedene Modelle und deren Schadenbilanzen der Jahre 2018 bis 2020. Werden also mit einem bestimmten Automodell im Durchschnitt pro Fahrzeug vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse, bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen eine hohe.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), für die Einstufung des Modells sind die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich. In der Teilkaskoversicherung gibt es 24 Klassen (10-33). In der Vollkaskoversicherung unterscheiden die Statistiker des GDV 25 Typklassen (10-34). In die Berechnung der Vollkaskoversicherung fließen die Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen sowie die Teilkaskoschäden (u. a. Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse) mit ein.

Die Typklasseneinstufung des GDV ist für die Versicherungsunternehmen aber unverbindlich. Sie kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden. In der Regel ist dies der 1. Januar 2022. (aum)

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Unfallreparatur.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/ZDK/Pro Motor

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