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Fahrradfahrer kennen viele Verkehrsregeln nicht

Fahrradfahrer gehören zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Laut Statistischem Bundesamt verunglückten 92.273 Radfahrer im vergangenen Jahr, davon 426 tödlich. Umso wichtiger ist es, dass sie die Verkehrsregeln kennen. Der ADAC hat deutschlandweit 4500 Radfahrerinnen und Radfahrer ab 14 Jahren einen Wissenstest absolvieren lassen. Ergebnis: Nur ein Prozent konnte fast alle Testfragen korrekt (90 oder mehr Prozent) beantworten, im Durchschnitt waren nur 60 Prozent der Antworten richtig.

Abgefragt wurde unter anderem das Wissen zu Radwegen, Kindern auf dem Gehweg, Alkoholgrenzen und Handybenutzung. Dabei klafften neben vielfach lückenhaften oder falschen Antworten Selbsteinschätzung und tatsächliche Kenntnis der Vorschriften weit auseinander. So wussten nur 18 Prozent, daß radfahrende Kinder bis acht Jahren den Gehweg nutzen müssen. Nur ein Viertel der Befragten kannte außerdem die Benutzungspflicht, sobald ein blaues Radwegschild aufgestellt ist. Auch war mehr als ein Drittel fälschlicherweise davon überzeugt, dass Radfahren gegen die Einbahnstraße immer erlaubt ist. 40 Prozent war nicht bewusst, dass Alkohol im Sattel ab 1,6 Promille als Straftat gilt, diese mit Punkten und Geldbuße geahndet wird und zudem der Verlust der Fahrerlaubnis droht.

Den meisten Befragten war auch die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April vergangenen Jahres und ihre Neuregelungen für den Radverkehr nicht bekannt. Wie zum Beispiel das Symbol für Radschnellwege oder das Verbot, einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Mopeds zu überholen. Dabei können Verstöße gegen die StVO teuer werden. So kostet beispielsweise die Handynutzung auf dem Rad 55 Euro, und sogar 100 Euro muss zahlen, wer über eine rote Ampel fährt, die länger als eine Sekunde Rot leuchtete.

In anderen Bereichen wussten dagegen viele Radler gut Bescheid. So kannten fast 80 Prozent die Regel, dass Radfahrer nicht in Fußgängerzonen fahren dürfen. Und fast zwei Dritteln (63 Prozent) war klar, dass sie Busspuren nicht benutzen dürfen. (aum)

Weiterführende Links: ADAC-Presse

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Fahrradfahrer in der Stadt.

Fahrradfahrer in der Stadt.

Foto: Auto-Medienportal.Net/pd-f/Kay Tkatzik

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Mit Smartphone auf dem Fahrrad.

Mit Smartphone auf dem Fahrrad.

Foto: Autoren-Union Mobilität/ADAC

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Fahrradfahrer in der Stadt.

Fahrradfahrer in der Stadt.

Foto: Auto-Medienportal.Net/pd-f/Kay Tkatzik

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Verkehrsschild Z 240: Ist das blaue Schild quer geteilt, zeigt es einen gemeinsamen Geh- und Radweg an. Dann ist er auch für Radfahrer benutzungspflichtig.

Verkehrsschild Z 240: Ist das blaue Schild quer geteilt, zeigt es einen gemeinsamen Geh- und Radweg an. Dann ist er auch für Radfahrer benutzungspflichtig.

Foto: ADAC

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Verkehrsschild Z 241: Trennt eine weiße Linie senkrecht das Radwegschild, dann müssen Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen.

Verkehrsschild Z 241: Trennt eine weiße Linie senkrecht das Radwegschild, dann müssen Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen.

Foto: ADAC

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ADAC-Wissenstest: Verkehrsregeln für Radfahrer.

ADAC-Wissenstest: Verkehrsregeln für Radfahrer.

Foto: Autoren-Union Mobilität/ADAC

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ADAC-Wissenstest: Verkehrsregeln für Radfahrer.

ADAC-Wissenstest: Verkehrsregeln für Radfahrer.

Foto: Autoren-Union Mobilität/ADAC

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