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Ratgeber: Was tun, wenn es gekracht hat?

In Corona-Zeiten steht Urlaub in der Heimat hoch im Kurs. Das Auto ist dabei immer noch die erste Wahl als Reisemittel. Wie schon im vergangenen Jahr nimmt der Verkehr also wieder deutlich zu. Damit steigt auch das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden.

Werden Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen gerufen werden. Noch bevor die Polizei eintrifft, sind erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern. Letzteres beginnt mit dem Einschalten der Warnblinkanlage und dem Anziehen der Warnweste noch im Auto. Danach wird das Warndreieck aufgestellt. Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen mindestens 100 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen beträgt die Distanz zwischen Warndreieck und Schadenort mindestens 200 Meter.

Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt. Wichtig ist, dass das Warndreieck so steht, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar auf die Gefahrenstelle aufmerksam werden. Das Aufstellen auf Landstraßen und Autobahnen ist nicht ungefährlich. Zum eigenen Schutz läuft man am besten ganz weit rechts am äußersten Fahrbahnrand – noch besser: hinter der Leitplanke laufen. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trägt, verbessert zusätzlich seine Sichtbarkeit.

Die Polizei hält alle Unfallfakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man am besten einen europäischen Unfallbericht aus, rät die HUK-Coburg. Der sollte griffbereit im Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen, sollten auch deren Personalien notiert werden. Den Unfallbericht stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung.

Stehen die Fakten fest, muss der Unfallverursacher seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen. Deutschland ist ein Transitland.

Trotz Pandemie sind auch ausländische Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das „Deutsche Grüne Karte Büro“ wenden (Telefon (030) 2020 5757; Telefax (030) 2020 6757; dbgk@gruene-karte.de). In der Regel überträgt das „Deutsche Grüne Karte Büro“ die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden wird dann so reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet. (ampnet)

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Gehört mit ins Urlaubsgepäck: der Europäische Unfallbericht.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/HUK-Coburg

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