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Ratgeber: So wird das Urlaubsgepäck richtig verstaut

Urlaub ist trotz Corona wieder möglich. Viele Menschen zieht es auch in diesem Sommer nicht in die Ferne, sie verbringen die Ferien sicherheitshalber in Deutschland. Dabei ist das eigene Auto das nach wie vor am häufigsten genutzte Verkehrsmittel. Bei der Frage, was die Familie unbedingt im Urlaub braucht, scheiden sich oft die Geister. Aber egal, welche Dinge mit sollen, um sicher ans Ziel zu kommen, sind beim Verstauen des Gepäcks ein paar Dinge zu beachten.

Schwere und sperrige Gegenstände gehören immer in den Kofferraum: Am besten vor oder direkt auf der Hinterachse. In Kombis dürfen Gepäckstücke nicht über die Höhe der Rückbank hinaus gestapelt werden. Nur mit einem Trenngitter oder Trennnetz im Auto ist höheres Beladen kein Problem. Die Ladungssicherheit regelt die Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es in Paragraph 22, „die Ladung (…) ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen“ kann. Das betrifft nicht nur große Gepäckstücke, auch lose Kleinigkeiten – zum Beispiel Handtaschen oder Handys – können sich bei Vollbremsungen auf der Autobahn in Wurfgeschosse verwandeln, die die Insassen verletzen, warnt die HUK-Coburg. Darum lagern selbst Kleinteile am besten im Handschuh- oder Seitentürfach.

Vielen Urlaubern genügt der Stauraum ihres Pkw nicht. Sie montieren deshalb zusätzlich eine Dachbox. Hier sollte man die zulässige Dachlast ebenso wie die Höchstgeschwindigkeit im Auge behalten. Hinweise darauf finden sich in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Gewicht ist auch an anderer Stelle ein Thema: Immer öfter wird das eigene Rad mit in den Urlaub genommen. Die meisten Urlauber transportieren es auf einem speziellen Träger für die Anhängerkupplung. Entscheidend ist hier neben der zulässigen Trägerlast auch die Stützlast des Autos. Über beides informiert auch hier die jeweilige Betriebserlaubnis. Darin steht ebenfalls, wie schnell man fahren darf, wenn man seine Räder Huckepack nimmt. In beiden Transportfällen ist auf jeden Fall ratsam, sich auf ein verändertes Fahrverhalten einzustellen. (ampnet/jri)

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Nur mit Trenngitter oder -netz darf im Kombi das Gepäck über die Höhe der Rücksitze hinausragen.

Nur mit Trenngitter oder -netz darf im Kombi das Gepäck über die Höhe der Rücksitze hinausragen.

Foto: Auto-Medienportal.Net/HUK-Coburg

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