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Aufschub für steuerliche Behandlung von Garantiezusagen

Das Bundesfinanzministerium hat offiziell eine Verlängerung der Umsetzungsfrist bei der steuerlichen Behandlung von Garantiezusagen von Automobilhändlern bis Ende 2021 bestätigt. Damit können Autohändler vorerst wie üblich Garantien auf verkaufte Gebrauchtwagen geben, ohne Versicherungssteuer abführen zu müssen.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hatte zuvor in einem offenen Brief an Finanzminister Olaf Scholz auf die Tragweite einer geplanten Änderung hingewiesen. Händler, die Autokäufern eine Garantiezusage erteilen, würden durch die Anordnung des Finanzministeriums steuerrechtlich gesehen zu Versicherern. Im Zweifel müssten sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren lassen, monatlich Versicherungssteuer anmelden und abführen, besonderen Aufzeichnungspflichten nachkommen und separate Rechnungen für die Garantiezusagen erteilen. Diese Anweisung war sehr kurzfristig und unangekündigt im Mai vom Bund an die Finanzbehörden der Bundesländer ergangen und eigentlich schon zum 1. Juli geplant. Die geplante Änderung soll nun nicht vor dem 31. Dezember 2021 in Kraft treten.

Eine Überarbeitung der geplanten Regelung sei unter anderem auch deshalb nötig, weil die Vorgaben des Bundesministeriums nach Meinung des ZDK deutlich über die Anpassungen hinausgingen, die der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) in dem Urteil von 2018 fordert, so der Branchenverband. Die bis zum Jahresende verbleibende Zeit gelte es nun zu nutzen, um eine interessengerechte und praktisch umsetzbare Lösung zu erreichen. Gemeinsam mit anderen Mitstreitern ist der ZDK der Ansicht, dass das vom Ministerium zitierte BFH-Urteil gerade nicht dazu geeignet sei, nahezu alle am Markt befindlichen Garantiezusagen der Versicherungssteuer zu unterwerfen. (ampnet/jri)

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