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Winterkorn und Stadler zahlen über 15 Millionen Euro Schadensersatz

Volkswagen und der ehemalige Konzernchef Prof. Martin Winterkorn haben sich in der so genannten Dieselaffäre einen Vergleich geeinigt. Der Ex-Vorstandsvorsitzende zahlt dem Unternehmen 11,2 Millionen Euro Schadensersatz. Zudem einigte sich der Konzern mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler auf eine Summe von 4,1 Millionen Euro zur Schadenswiedergutmachung.

Die Einigungen gehen zurück auf die im Oktober 2015 durch den Aufsichtsrat eingeleitete Untersuchung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Manipulation von Abgaswerten bei Dieselmotoren. Im März hatte das Gremium beschlossen, die beiden früheren Spitzenmanager wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen in Regress zu nehmen. Pflichtverletzungen anderer Mitglieder des Konzernvorstands wurden nicht festgestellt. Die Hauptversammlung, die am 22. Juli stattfinden soll, muss den Vereinbarungen noch zustimmen.

Volkswagen hat außerdem eine Einigung über Entschädigungszahlungen aus der Managerhaftpflichtversicherung erzielt. Die D&O-Versicherer werden 270 Millionen Euro an den Wolfsburger Konzern zahlen.

Vorausgegangen ist der Einigung die laut VW „umfangreichste und aufwändigste Untersuchung in einem Unternehmen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte“. Im Auftrag des Aufsichtsrats hatte eine Rechtsanwaltskanzlei mögliche Haftungsansprüche gegenüber der früheren Konzernspitze geprüft. Für den Aufsichtsrat steht nach der Untersuchung fest, dass Winterkorn seine Sorgfaltspflichten als damaliger Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG verletzt hat, indem er es ab dem 27. Juli 2015 unterließ, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in den 2,0-Liter-Dieselmotoren, die von 2009 bis 2015 in Nordamerika vertrieben wurden, aufzuklären. Außerdem habe er nicht in ausreichendem Maß mit den US-Behörden kooperiert.

Rupert Stadler hat nach Überzeugung des Aufsichtsrats seine Sorgfaltspflichten verletzt, indem er es ab dem 21. September 2016 nicht dem Verdacht nachging, dass von Audi entwickelte Dieselmotoren mit unzulässiger Abgassoftware ausgerüstet wurden. Die Motoren mit drei und 4,2 Litern Hubraum wurden in EU-Fahrzeugen von VW, Audi und Porsche verwendet.

Auch die Aufsichtsräte von Audi und Porsche haben sich mit den Ergebnissen aus den Untersuchungen befasst. Wegen fahrlässiger Pflichtverletzung zahlen der ehemalige Audi-Vorstand Dr. Stefan Knirsch eine Million Euro und sowie der frühere Porsche-Entwicklungschef Wolfgang Hatz 1,5 Millionen Euro. Hatz und Stadler hatten wegen der Vorfälle zeitweilig in Untersuchungshaft gesessen.

Sämtliche jetzt erzielten Einigungen erfolgten jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch die betroffenen Vorstände. Lediglich der ehemalige Audi-Vorstand Prof. Ulrich Hackenberg war nicht zu einer Zahlung bereit. Gegen ihn will der Autohersteller nun gerichtliche Schritte einleiten. (ampnet/jri)

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Martin Winterkorn.

Martin Winterkorn.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Volkswagen (Archiv)

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Rupert Stadler.

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Volkswagen-Stammsitz in Wolfsburg.

Volkswagen-Stammsitz in Wolfsburg.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Volkswagen

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