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Ratgeber: Augen auf beim Kindersitz-Kauf

Die meisten Eltern wollen bekanntlich das Beste für ihr Kind. Bei der Wahl des richtigen Kindersitzes sind offenbar aber viele Mütter und Väter überfordert. Er soll den Nachwuchs so sicher und bequem wie möglich befördern und muss aber sowohl zum Auto als auch zu Sohn oder Tochter passen. Experten raten daher, den Kindersitz nach Möglichkeit vorher beim Händler zu testen.

Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder bis zu 150 Zentimetern Körpergröße müssen im Auto in einem speziellen Kindersitz untergebracht werden. So fordert es der Gesetzgeber. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) spricht nicht ohne Grund von „Todsünden“, wenn ein Kind ungesichert im Auto mitfährt. Immer wieder werden sie der Gefahr zum Trotz sich auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzend, zwischen den Vordersitzen stehend, vor dem Beifahrersitz stehend, auf dem Rücksitz liegend oder im Laderaum eines Kombis sitzend bzw. liegend mitgenommen, wie das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern der HUK-Coburg warnt.

Doch woran erkennt man einen guten Kindersitz? Er muss laut Gesetzgeber „den Anforderungen genügen und für das Kind geeignet“ sein. Was damit konkret gemeint ist, regeln auch in diesem Fall ECE-Normen. Diese internationalen Standards bestimmen ebenfalls für Kinderautositze technische Voraussetzungen, Sicherheitskriterien sowie die Prüfverfahren für die Zulassung. Das bedeutet, dass alle Kindersitze den Vorgaben einer gültigen ECE-Norm zu genügen haben, um auf den Markt gebracht werden zu dürfen. Dem gehen ausgiebige Tests und Prüfungen voraus.

Die derzeit gültigen Normen für alle „Kinderrückhalteeinrichtungen“ fürs Auto lauten „UN ECE Reg. 44/04“ und „UN ECE Reg. 44/03“ sowie „UN ECE Reg. 129“ für die neueste Zulassungs-Norm für Kinderautositze mit dem Kürzel „i-Size“. Letztgenannte Verordnung formuliert strengere Anforderungen an die Zulassung von Kindersitzen, sie teilt die Kindersitzklassen nach Körpergröße statt wie zuvor nach Körpergewicht ein und sie legt fest, dass Babys und Kleinkinder bis zum Alter von 15 Monaten aus Sicherheitsgründen zwingend mit dem Rücken zur Fahrtrichtung transportiert werden müssen. Außerdem sind i-Size-Kindersitze immer mit dem Isofix-Befestigungssystem ausgestattet, das eine starre und feste Verbindung zwischen der Fahrzeugkarosserie und dem Kindersitz hergestellt.

Durch das Raster fällt eine Vielzahl von älteren – und gegebenfalls gebraucht erstandenen – Kindersitzen. Hilfestellung geben Tests von Verbraucherorganisationen oder Berichte aus Medien. Da es außer der Norm keine allgemeinen Vorschriften gibt, können Testurteile für einen Sitz unterschiedlich ausfallen, betont der ADAC. Der Automobilclub stellt zudem fest, dass insbesondere „Billig“-Kindersitze zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen erfüllen, jedoch höheren Anforderungen an Sicherheit und Bedienung mitunter nicht genügen können. Deshalb können unter Umständen günstige Auslaufmodelle von Markenherstellern, für die ältere Testergebnisse vorliegen, die bessere Wahl sein können als aktuelle besonders preisgünstige Angebote.

Eine „Kinderrückhalteeinrichtung“ sollte man auch nie zu groß kaufen, in der berechtigten Erwartung, dass das Kind ja noch wächst und man so Geld sparen kann, raten Experten. Denn nur wenn das Kind richtig in den Sitz passt, und dabei ist vor allem die Körpergröße ausschlaggebend, kann er seiner Schutzaufgabe gerecht werden. Kinder mögen in Kleidung hineinwachsen, bei Kindersitzen verbieten sich solch „vorausschauende“ Entscheidungen aber.

Um den für das Kind und zum Fahrzeugtyp passenden Sitz zu finden, raten Experten zum Ausprobieren vor Ort – und zwar mit Kind. Passt alles? Wie gut funktioniert das Anschnallen? Und beim Transport des Nachwuchses in einer Babyschale auf dem Beifahrersitz in umgekehrter Fahrtrichtung darf nicht vergessen werden, den Beifahrerairbag auszuschalten – damit seine Sicherheitsfunktion beim Auslösen sich nicht in das Gegenteil für den kleinen Passagier verkehrt. (ampnet/jri)

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Kindersitze.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Goslar Institut

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