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Glosse: Vom Nebel-Dilemma

Jetzt jagen Sie wieder über die Straßen – die Hochs und die Tiefs. In dieser Jahreszeit bringen sie beide Nebel ins Spiel. Überraschend viele Autofahrer halten das für die Freigabe, jetzt mit dem Licht zu spielen. Dafür hat man beim Kauf darauf geachtet, soviel Lichtspiele wie möglich am Auto zu haben. Doch unsere Verkehrsminister sind ja nicht blöd. Sie haben uns mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch dafür Spielregeln mitgegeben.

Hoffentlich meint niemand, weil die StVO in Sachen Geschwindigkeits-Überschreitungen zur Zeit ausgehebelt ist, müsse er sich auch an die anderen Vorschriften nun nicht mehr halten, zum Beispiel an den § 3, der den Einsatz von Licht regelt: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.“

An diesem Beispiel lässt sich erkennen, wie großzügig die Minister mit uns Autofahrern sind. Sie gestatten gleich drei Varianten von Licht und damit ein hohes Maß an Individualisierung des Autogesichts mit Hilfe von Licht. Bedauerlich nur, dass diese Großzügigkeit nur dann gilt, wenn es die anderen gar nicht richtig sehen können: bei Nebel, Schneefall und Regen. Vorausfahrende sollten daher Verständnis dafür aufbringen, wenn mal wieder einer mit Abblendlicht und dicken Nebelscheinwerfern den Rückspiegel überstrahlt. Ein bisschen Spaß muss sein.

Die Vorschriften zum Einsatz der Nebelschlussleuchte sind schon Spaßbremse genug, allerdings nur für Fahrer, die den § 17 der StVO beachten: „Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.“

All die, die bei Sprühregen und kaum eingeschränkter Sicht uns mit 180 km/h ihre Nebelschlussleuchte zeigen, sind entweder Autofahrer aus dem Ausland, können nicht lesen, haben beim theoretischen Unterricht geschlafen oder sind angesichts des Dilemmas gescheitert, zwei Dinge gegeneinander abwägen zu müssen: Ich darf das Nebelschlusslicht einschalten, wenn ich den nächsten Begrenzungspfahl der Autobahn nicht sehen kann. Wie jeder weiß, stehen die 50 Meter auseinander. Habe ich die Nebelschlussleuchte eingeschaltet, darf ich nur noch 50 km/h schnell fahren.

Es ist jedes Jahr aufs Neue erstaunlich, wie viele Charaktere von dieser Entscheidung überfordert werden. (ampnet/Sm)

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Fahren im Nebel.

Fahren im Nebel.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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Nebelschlussleuchten.

Nebelschlussleuchten.

Foto: Goslar Institut

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