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Weg frei für Ladesäulen in privaten Tiefgaragen

Halter eines Elektrofahrzeugs, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, haben künftig einen Anspruch auf Einbau einer Ladesäule in gemeinsam genutzten Tief- und Sammelgaragen. Das hat der Bundestag gestern beschlossen und den Weg für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes freigemacht. Wenn der Besitzer eines Elektroautos auf eigene Kosten einen Ladepunkt installieren möchten und technische Fragen geklärt sind, dürfen Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft die Installation einer Wallbox künftig nicht mehr verhindern, erklärt der ADAC.

Eine Studie des Automobilclubs hatte im vergangenen Jahr ergeben, dass nur vier Prozent der bundesweit rund 4800 untersuchten Tiefgaragen mit mehr als zehn Stellplätzen über einen Stromanschluss und lediglich zwei Prozent über eine Ladesäule oder Wallbox verfügten. Bislang mussten bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen – war nur einer gegen eine Installation der Wallbox, war ein Einbau nicht möglich. (ampnet/jri)

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Elektromobilität.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Skoda

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