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ADFC fordert: Fahrradnovelle wieder in Kraft setzen

Im Hickhack um die Gültigkeit der neuen Straßenverkehrsordnung hat sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club dafür ausgesprochen, die mit der Novellierung verbundenen Verbesserungen für Radfahrer sofort wieder in Kraft zu setzen. Die Debatte um die als vielfach zu hart empfundenen Strafen für zu schnelle Kraftfahrer sollte davon abgetrennt werden, schlägt der ADFC vor.

„Minister Scheuer ist angetreten, den Radverkehr sicherer zu machen. Das ist ihm mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung auch in Teilen gelungen. Ein Formfehler im Gesetzespaket und die überhitzte Debatte um Fahrverbote für Auto-Raser dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass die wichtigen Verbesserungen für den Radverkehr jetzt über Monate zurückgestellt werden“, so Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork. Für die Fahrrad-Sicherheit gebe es einen breiten Konsens in Bund und Ländern, so dass die vom momentanen Schwebezustand ebenfalls betroffene Fahrradnovelle schnellstens neu verkündet werden sollte.

Die Ende April in Kraft getretene neue Straßenverkehrsordnung, die nun wegen eines vermutlichen Formfehlers von vielen Bundesländern wieder außer Kraft gesetzt wurde, legte unter anderem fest, dass Autofahrer beim Überholen von Fahrradfahrern mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen wurden auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht, das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Auch das Abbiegen und Autotür-Öffnen ohne Schulterblick wurde verteuert. Der Streit über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein übersehener Paragraf im Vorspann drohen jetzt die gesamte Reform zu kippen. (ampnet/jri)

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Blockierter Radweg.

Blockierter Radweg.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADFC/Gerhard Westrich

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