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Volkswagen hat Berichtspflicht abgearbeitet

Volkswagen veröffentlicht heute die dritte und finale Reihe von Berichten über ein Sonderaudit des Umweltmanagement-Systems, das in 2019 durchgeführt wurde. Damit erfüllt das Unternehmen eine Anforderung aus den Vereinbarungen, die im Jahr 2017 mit dem U.S. Department of Justice und den California Third Partial Consent Decrees geschlossen wurden. „Wir nehmen die Empfehlungen ernst und werden dafür Sorge tragen, dass sie mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt werden“, so Gerd Walker, Leiter Konzern Produktion.

Es sei Ziel – so Walker – sicherzustellen, dass diese Maßnahmen nicht nur die Anforderungen der Consent Decrees erfüllten, sondern auch die Compliance-Kultur des Konzerns stärken und zum allgemeinen Nutzen der Umwelt, der Kunden und des Unternehmens beitragen. Die Consent Decrees forderten von Volkswagen, eine unabhängige dritte Partei mit der Durchführung eines Audits für die Kalenderjahre 2017, 2018 und 2019 nach einem branchenweit anerkannten Standard für Produktentwicklungsprozesse zu beauftragen, welche für Fahrzeuge verwendet werden, die für den Verkauf in den USA zugelassen werden sollen. Die Berichte sind ab heute online zu finden unter www.vwcourtsettlement.com. (ampnet/Sm)

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