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BMW länger für Motorradhelme verantwortlich

Die bisherige Gewährleistungszeit auf BMW-Motorradhelme von zwei Jahren wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 auf fünf Jahre verlängert. Alle Helme aus der Produktpalette haben somit fortan eine vertragliche Gewährleistungszeit von fünf Jahren. Vor diesem Datum getätigte Käufe beschränken sich weiterhin auf eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten. Installierte Kommunikationssysteme wiederum sind von der BMW Motorrad Gewährleistungsverlängerung für Helme ausgeschlossen. Kratzer an Visier, Sonnenblende, Helmschale oder Kunststoffteilen fallen ebenso nicht unter die Herstellergarantie. (ampnet/deg)

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BMW-Helm Street X Comp Neon.

BMW-Helm Street X Comp Neon.

Foto: Auto-Medienportal.Net/BMW

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