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Gericht kippt die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“

Die Versicherung HUK-Coburg hat gestern auch ihr neues Verfahren gegen das Vergleichportal „Check24“ (Check24 Vergleichsportal GmbH und Check 24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH) gewonnen. Das Landgericht Köln (AZ 84 0 76/19) gab in seiner Entscheidung dem fränkischen Versicherer wieder recht bei dessen Klage auf Unterlassung gegen die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ der Portale.

Der Versicherer hatte im April 2019 erneut Klage wegen irreführender Werbung erhoben. Beim Verbraucher werde mit der Garantie der Eindruck erweckt, dass Autoversicherungen nirgendwo günstiger seien. Sehr häufig seien die HUK-Coburg-Tarife aber günstiger. Jedoch lässt sich das Unternehmen nicht bei Check 24 listen, um keine Provisionen an das Vergleichportal zahlen zu müssen. Darüber hinaus stellte die Versicherung in dem Verfahren die von Check 24 vergebenen Tarifbenotungen ebenso in Frage wie die Werbung mit Testsiegen ohne Quellenangaben. Auch in diesen Punkten erhielt die HUK-Coburg recht. (ampnet/Sm)

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