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VW und IG Metall haben erfolgreich verhandelt

Volkswagen und die IG Metall haben die Verhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Volkswagen AG nach eigenen Angaben erfolgreich abgeschlossen. Die Tarifparteien einigten sich darauf, die zum 30. April 2020 gekündigten Entgelt-Tarifverträge ohne Erhöhung der Tabellenentgelte unverändert bis Ende Dezember 2020 wieder in Kraft zu setzen. Die Laufzeit beträgt acht Monate. Zugleich wurden Unterstützungen für Beschäftigte vereinbart, damit sie den Alltag in der Corona-Krise besser bewältigen können.

Vereinbart wurden unter anderem Erweiterungen der seit 2019 gültigen Wandlungsoption der Tariflichen Zusatzvergütung in sechs arbeitsfreie Tage: Künftig gilt die Option auch für Beschäftigte, die ein Kind betreuen, das sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bisher lag die Obergrenze beim Ende des 10. Lebensjahres. Für die Freistellungszeiten im Kalenderjahr 2020 haben sich bis heute rund 9400 Eltern entschieden. Eine Wandlung ist nun statt in zwei in bis zu fünf Jahren möglich.

Darüber hinaus wird mobiles Arbeiten vereinfacht. Bei Beschäftigten, die das Ende und den Beginn der täglichen Arbeitszeit selbst festlegen können, ist künftig eine von elf auf neun Stunden verkürzte Ruhezeit möglich. Das gibt beispielsweise mobil arbeitenden Eltern den Freiraum, ihre Arbeitszeit am Abend für die Kinderbetreuung zu unterbrechen, um im Anschluss nochmal E-Mails schreiben zu können. Die verkürzte Ruhezeit wird dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen.

Für den neuen befristeten gesetzlichen Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall infolge Schul- oder Kitaschließung in der Corona-Krise gewährt Volkswagen einen entgeltabhängigen Zuschuss, soweit dieser nicht auf die Entschädigung angerechnet wird.

Zum anderen wurde eine betriebliche Öffnungsklausel für ein neues Sabbatical-Modell („Meine Auszeit“) vereinbart. Dieses Modell ermöglicht eine bedarfsgerechte und zeitnahe berufliche Auszeit von bis zu sechs Monaten für alle Beschäftigten. Der Arbeitgeber geht dafür finanziell in Vorleistung, und der oder die Beschäftigte muss erst im Anschluss an die Freistellung in das individuelle Wertguthabenkonto zurückzahlen.

Zusätzlich besteht Einigkeit, bis zum 30. September 2020 im Rahmen einer Verhandlungsverpflichtung die leistungsorientierten Vergütungsbestandteile für Tarifbeschäftigte neu zu gestalten. Der Tarifvertrag ist vom 1.Mai bis zum 31. Dezember angesetzt. Er gilt für rund 120.000 Beschäftigte der VW-Werke in Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Emden und Kassel, sowie für die Finanzsparte. (ampnet/deg)

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VW-Stammsitz in Wolfsburg.

VW-Stammsitz in Wolfsburg.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Dennis Gauert

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