Logo Auto-Medienportal.Net

Der Osterspaziergang mit dem Bike sollte ausfallen

Mit Beginn des Frühlings dürfte der Wunsch nach Ausflügen ins Grüne und Spritztouren mit dem Motorrad oder dem Cabrio deutlich zunehmen. Der ADAC klärt auf, was jetzt noch erlaubt ist. Die deutschlandweit wichtigste Regel ist jedem klar: keine Kontakte und Abstand. Zum Schutz der anderen sollen alle Menschen nach Möglichkeit zuhause bleiben und Fahrten auf das Notwendigste beschränken Dennoch bleiben Fragen offen, da die jeweiligen Verordnungen der Bundesländer oftmals voneinander abweichen.

Für Ausflüge mit dem Motorrad oder dem Cabrio ist entscheidend, in welchem Bundesland man sich befindet. Während Bayern oder Berlin als Bundesländer mit Ausgangsbeschränkungen der reinen Vergnügungstour den Riegel vorgeschoben haben, ist eine Ausfahrt in Bundesländern, in denen lediglich ein Kontaktverbot gilt, noch erlaubt. Der ADAC sieht die strengeren Beschränkungen für alle Bundesländern als sinnvoll an. Bewegung an der frischen Luft sei zwar wichtig, dies sollte aber möglichst im näheren Wohnumfeld stattfinden.

Entscheidend ist der Mindestabstand zwischen Personen von zwei Metern. Und der kann gerade an beliebten Ausflugszielen oft nicht eingehalten werden. Dies gilt ganz besonders für Motorradfahrer, die an bekannten Strecken unterwegs sind oder die Treffpunkte dort ansteuern. Deshalb rät auch der ADAC zum jetzigen Zeitpunkt von solchen Ausflügen dringend ab.

Ebenfalls nicht ratsam ist es, seinen Wohnwagen zum Campingplatz zu bringen. Zumindest sollte man sich vorab genau über Einschränkungen informieren. Grundsätzlich erlaubt ist der Transport des Wohnwagens laut ADAC nur noch in Ländern mit Kontaktverbot, in Ländern mit Ausgangsbeschränkungen jedoch nicht. Ein Wohnwagentransport ist kein triftiger Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung.

Doch nicht alles ist in Corona-Zeiten verboten: Sport, Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft sind in jedem Bundesland gestattet. In den meisten Bundesländern darf man allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts an die frische Luft – nach Möglichkeit aber nur in der unmittelbaren näheren Umgebung und unter Beachtung des Mindestabstands.

Bundesländer, in denen strenge Ausgangsbeschränkungen gelten, sind Bayern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin. Hier muss zum Verlassen der Wohnung immer ein wichtiger Grund vorliegen. Der Kontakt zu bestimmten Personengruppen ist zusätzlich beschränkt. Bei Kontrollen muss ein wichtiger Grund glaubhaft gemacht werden.

In den anderen Bundesländern gibt es lediglich ein Kontaktverbot. Das bedeutet, dass der Kontakt nur zu bestimmten Personen zulässig ist und ein vorgegebener Abstand zu anderen Personen eingehalten werden muss. Ein wichtiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist nicht erforderlich. (ampnet/Sm)

Mehr zum Thema: ,

Teile diesen Artikel:

Bilder zum Artikel
Motorradfahrer in Schutzkleidung.

Motorradfahrer in Schutzkleidung.

Foto: ADAC

Download:


Motorradfahrer in Schutzkleidung.

Motorradfahrer in Schutzkleidung.

Foto: ADAC

Download: