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Rechtsanspruch auf Einbau einer Lademöglichkeit

Das Bundeskabinett hat gestern neben dem Maßnahmenpaket zur Corona-Pandemie auch eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter sollen künftig einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug erhalten. Befragungen von E-Auto-Käufern hätten ergeben, dass die Möglichkeit, zu Hause zu laden, eine entscheidende Voraussetzung für die Anschaffung eines Elektroautos sei, begrüßte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), die Initiative.

Um das Ziel von rund zehn Millionen Elektroautos bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu erreichen, sind nach Schätzungen der Automobilindustrie acht bis elf Millionen Ladepunkte im privaten Bereich erforderlich. (ampnet/jri)

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Elektromobilität.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Seat

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