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Mit den Assistenten zum Führerschein

Nicht nur Lenken, Kuppeln oder Schulterblick, sondern auch der Umgang mit digitalen Sicherheitssystemen wie intelligenten Geschwindigkeitsreglern oder aktiven Spurwechselassistenten sollten künftig in der Fahrschule unterrichtet werden. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage unter 1000 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des TÜV-Verbandes ergeben.

Nach Ansicht von 89 Prozent der Befragten sollten Fahrschülerinnen und Fahrschüler den Umgang und die Funktionsweise von Assistenzsystemen im Rahmen der Fahrausbildung erlernen. 63 Prozent fordern, dass die Beherrschung der Systeme auch Bestandteil der Fahrerlaubnisprüfung wird. Fast drei Viertel (74 Prozent) sind der Meinung, dass auch erfahrene Autofahrer eine gründliche Einweisung in die elektronischen Assistenten bekommen sollten.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird ab 2022 nach der „General Safety Regulation“ in jedem neuen Fahrzeugtyp und ab 2024 in jedem neuzugelassenen Fahrzeug eine Grundausstattung an Assistenzsystemen zur Pflicht. Bislang sind sie aber weder Bestandteil der Fahrausbildung noch der Fahrerlaubnisprüfung. Abhilfe kann die anstehende Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie schaffen. Nach Meinung des TÜV-Verbandes sollte künftig der Fahrprüfer entscheiden, ob und wann welche Assistenzsysteme in der Prüfung verwendet werden. Der Prüfer soll die Möglichkeit haben, bei Systemen mit Sicherheitsrelevanz zu verlangen, dass der Bewerber das System aktiviert und überwacht. Gleichzeitig müssen im Rahmen der praktischen Prüfung aber auch Fahraufgaben ohne Systemunterstützung ausgeführt werden. Denn Abstandhalten oder sichere Spurwechsel gehören zur Grundkompetenz hinter dem Steuer. (ampnet/Sm)


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Foto: Auto-Medienportal.Net/VdTÜV

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